Erweiterungsfach
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu “Deutsch als Zweitsprache” als Erweiterungsfach für alle Lehrämter (GS, MS, RS, GY, SP).
Anmeldung
Die Einschreibung efolgt immer zum Wintersemester bei der Studierendenkanzlei über SPUR. (externer Link, öffnet neues Fenster)
Bitte senden Sie dieses Anmeldeformular (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) zusätzlich per Mail an das Sekretariat (Susanne.Markulin(at)sprachlit.uni-regensburg.de).
Studienaufbau
Das DaZ-Studium als Erweiterungsfach für alle Lehrämter besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Bausteinen (insgesamt fünf Modulen). Nach erfolgreichem Bestehen der Vorlesung und des Grundlagenseminars im Grundlagenmodul (M-01), können das Didaktik/Methodik-Modul (M-02), das Vertiefungsmodul (M-03), das Praxismodul (M-04) und das Sprachmodul (M-05) in belieber Reihenfolge absolviert werden.
Die Vorlesung und das dazugehörige Grundlagenseminar im Grundlagenmodul (M-01) werden nur im Wintersemester angeboten und müssen innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden.
Der Sprachkurs im Grundlagenmodul kann jederzeit unabhängig von der Vorlesung und von dem Grundlagenseminar absolviert werden.
Alle wichtigen Informationen können Sie auch dem Modulkatalog (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) entnehmen.
Notwendige Leistungspunkte (LP)
Es werden 45 Leistungspunkte benötigt, um das Studium erfolgreich zu bestehen.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 11 LP im Grundlagenmodul (M-01)
- 10 LP im Methodik/Didaktik-Modul (M-02)
- 12 LP im Vertiefungsmodul (M-03)
- 5 LP im Praxismodul (M-04)
- 7 LP im Sprachmodul (M-05)
Praktikum im Praxismodul (M-04)
Praktikum:
Das Praktikum kann an einer schulischen oder außerschulischen Bildungseinrichtung mit DaZ-Angebot absolviert werden.
Das Praktikum muss parallel zum Begleitseminar abgeleistet werden. Sie müssen sich für das „Begleitseminar zum Praktikum“ auf SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster) anmelden.
Die Eingabe der Leistungspunkte in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erfolgt erst, wenn das Praktikum abgeleistet und das Begleitseminar erfolgreich absolviert wurde.
Ansprechpersonen:
Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten bei der Praktikumsplatzsuche oder allgemeinen Fragen gerne an folgende Ansprechpersonen:
- Grundschule und Mittelschule: Katrin Hesse (Katrin.Hesse(at)sprachlit.uni-regensburg.de)
- Realschule, Gymnasium und außerschulische Einrichtungen: Sergios-Elisseos Katsikas (Sergios-Elisseos.Katsikas(at)sprachlit.uni-regensburg.de)
Sprachnachweis für die Sprachkurse in M-01 und M-05
Wenn Sie DaZ als Erweiterungsfach studieren, müssen Sie sowohl im Grundlagenmodul (M-01) als auch im Sprachmodul (M-05) einen Sprachkurs absolvieren. Viele Sprachkurse können Sie ganz normal über das Vorlesungsverzeichnis auf SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster) belegen.
Falls ein Sprachkurs allerdings außerhalb unserer Professur absolviert wird, müssen Sie sich ihn von uns anerkennen lassen. Der Umfang der Kurse sollte bei insgesamt 4 SWS liegen (Intensivsprachkurs oder zwei Sprachkurse à je 2 SWS).
Anerkennung von Sprachkursen:
Zur Überprüfung der Anerkennung von Sprachkursen senden Sie bitte folgende Unterlagen an das Sekretariat per Mail (Susanne.Markulin(at)sprachlit.uni-regensburg.de).
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbuchung von Seminarleistungen
- Schriftlicher Nachweis über die erbrachte Leistung in Form einer Kopie oder ggf. eines Scans (Universität, Fach, Semester, Leistungspunkte, Note)
- Personenangaben (Name, Vorname, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse)
Geprüft werden ausschließlich vollständige Anträge!
Nach Prüfung und Anerkennung durch den Prüfungsvorsitzenden werden die Anträge über das Sekretariat wieder an Sie zurückgesendet und dann von Ihnen an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Welche Sprachen werden anerkannt?
Grundsätzlich werden alle Herkunftssprachen, die in Deutschland gesprochen werden, anerkannt.
Für Kenntnisse in den Sprachen Latein, Altgriechisch, Englisch und Französisch erfolgt an der Universität Regensburg keine Anerkennung.
Erworbener Abschluss
Im Rahmen des DaZ-Studiums als Erweiterungsfach erhalten Sie zwei Abschlüsse: ein universitäres Zertifikat und das Staatsexamen DaZ gemäß LPO I, § 43a (externer Link, öffnet neues Fenster).
Universitäres Zertifikat:
Sobald alle erforderlichen Leistungen (siehe Modulkatalog für die Zusatzsausbildung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)) erbracht und in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) verbucht sind, können Sie einen Antrag auf Ausstellung des Zertifikates (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt stellen. Sobald das Zertifikat fertiggestellt ist, werden Sie vom Prüfungsamt benachrichtigt.
Die Beantragung des Zertifikats erfolgt nur über das Prüfungsamt und nicht über die Professur selbst.
Staatsexamen:
Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung, zum Ablauf, zur Vorbereitung etc. entnehmen Sie bitte unserer Seite zum DaZ-Staatsexamen.