Zusatzausbildung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu “Deutsch als Zweitsprache” als Zusatzausbildung (für Studierende aller Fachrichtungen und Studiengänge).
Anmeldung
Die Einschreibung efolgt immer zum Wintersemester bei der Studierendenkanzlei über SPUR. (externer Link, öffnet neues Fenster)
Bitte senden Sie dieses Anmeldeformular (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) zusätzlich per Mail an das Sekretariat (Susanne.Markulin(at)sprachlit.uni-regensburg.de).
Studienaufbau
Das DaZ-Studium als Zusatzausbildung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Bausteinen (insgesamt vier Modulen).
Nach erfolgreichem Bestehen der Vorlesung und des Grundlagenseminars im Grundlagenmodul (M-01), können das Didaktik/Methodik-Modul (M-02), das Vertiefungsmodul (M-03) und das Praxismodul (M-04) in belieber Reihenfolge absolviert werden.
Die Vorlesung und das dazugehörige Grundlagenseminar im Grundlagenmodul (M-01) werden nur im Wintersemester angeboten und müssen innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden.
Der Sprachkurs kann jederzeit unabhängig von der Vorlesung und von dem Grundlagenseminar absolviert werden.
Alle wichtigen Informationen können Sie auch dem Modulkatalog (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) entnehmen.
Notwendige Leistungspunkte (LP)
Es werden 38 Leistungspunkte benötigt, um das Studium erfolgreich zu bestehen.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 11 LP im Grundlagenmodul (M-01)
- 10 LP im Methodik/Didaktik-Modul (M-02)
- 12 LP im Vertiefungsmodul (M-03)
- 5 LP im Praxismodul (M-04)
Praktikum im Praxismodul (M-04)
Praktikum:
Das Praktikum kann an einer schulischen oder außerschulischen Bildungseinrichtung mit DaZ-Angebot absolviert werden.
Das Praktikum muss parallel zum Begleitseminar abgeleistet werden. Sie müssen sich für das „Begleitseminar zum Praktikum“ auf SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster) anmelden.
Die Eingabe der Leistungspunkte in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erfolgt erst, wenn das Praktikum abgeleistet und das Begleitseminar erfolgreich absolviert wurde.
Ansprechpersonen:
Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten bei der Praktikumsplatzsuche oder allgemeinen Fragen gerne an folgende Ansprechpersonen:
- Grundschule und Mittelschule: Katrin Hesse (Katrin.Hesse(at)sprachlit.uni-regensburg.de)
- Realschule, Gymnasium und außerschulische Einrichtungen: Sergios-Elisseos Katsikas (Sergios-Elisseos.Katsikas(at)sprachlit.uni-regensburg.de)
Sprachnachweis für den Sprachkurs in M-01
Wenn Sie DaZ als Zusatzausbildung studieren, müssen Sie im Grundlagenmodul (M-01) einen Sprachkurs absolvieren. Viele Sprachkurse können Sie ganz normal über das Vorlesungsverzeichnis auf SPUR belegen.
Falls ein Sprachkurs allerdings außerhalb unserer Professur absolviert wird, müssen Sie sich ihn von uns anerkennen lassen. Der Umfang des Kurses sollte bei insgesamt 2 SWS liegen.
Anerkennung von Sprachkursen:
Zur Überprüfung der Anerkennung von Sprachkursen senden Sie bitte folgende Unterlagen an das Sekretariat per Mail (Susanne.Markulin(at)sprachlit.uni-regensburg.de).
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbuchung von Seminarleistungen
- Schriftlicher Nachweis über die erbrachte Leistung in Form einer Kopie oder ggf. eines Scans (Universität, Fach, Semester, Leistungspunkte, Note)
- Personenangaben (Name, Vorname, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse)
Geprüft werden ausschließlich vollständige Anträge!
Nach Prüfung und Anerkennung durch den Prüfungsvorsitzenden werden die Anträge über das Sekretariat wieder an Sie zurückgesendet und dann von Ihnen an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Welche Sprachen werden anerkannt?
Grundsätzlich werden alle Herkunftssprachen, die in Deutschland gesprochen werden, anerkannt.
Für Kenntnisse in den Sprachen Latein, Altgriechisch, Englisch und Französisch erfolgt an der Universität Regensburg keine Anerkennung.
Erworbener Abschluss
Im Rahmen des DaZ-Studiums als Zusatzausbildung erhalten Sie ein universitäres Zertifikat.
Beantragung des universitären Zertifikats:
Lehramtsstudiengänge:
Sobald alle erforderlichen Leistungen erbracht und in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) verbucht sind, können Sie einen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (externer Link, öffnet neues Fenster) bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt (externer Link, öffnet neues Fenster) stellen. Sobald das Zertifikat fertiggestellt ist, werden Sie vom Prüfungsamt benachrichtigt.
Die Beantragung des Zertifikats erfolgt nur über das Prüfungsamt und nicht über die Professur selbst.
Andere Studiengänge:
Bitte informieren Sie sich jeweils bei Ihrem Prüfungsamt, wie die Ausstellung eines Zertifikats für Zusatzausbildungen abläuft.