Nachweislich eigens ausgebildete Assistenzhunde, wie Blindenführhunde oder Servicehunde, dürfen in die öffentlichen Bereiche und Lesesäle der Bibliothek mitgenommen werden.
Nachweislich eigens ausgebildete Assistenzhunde, wie Blindenführhunde oder Servicehunde, dürfen in die öffentlichen Bereiche und Lesesäle der Bibliothek mitgenommen werden.