Direkt zum Inhalt


Wie und wann kann ich mich zum Zusatzstudium bewerben? 

Sie müssen an der Universität Regensburg für ein Lehramtsstudium an öffentlichen Schulen eingeschrieben sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Anmeldung und  Termine und Fristen

Welchen Mehrwert hat der Abschluss des Zusatzstudiums für mich? 

Unser Zusatzstudium ist zur persönlichen Weiterentwicklung konzipiert. Es befähigt allerdings leider nicht dazu als offizielle:r Schulpsycholog:in oder Beratungslehrer:in zu arbeiten.

Wo und bis wann muss ich meine Projektskizze einreichen? 

Sie müssen Ihre Projektskizze unter pfs​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) einreichen. Den Abgabetermin entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Termine und Fristen.

Bis wann bekomme ich Rückmeldung, ob ich zum Zusatzstudium zugelassen wurde? 

Diese Informationen entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Termine und Fristen

Wie viele Lehrveranstaltungen muss ich belegen? 

Sie müssen insgesamt 6 Lehrveranstaltungen belegen (siehe Aufbau)

Wo finde ich die Lehrveranstaltungen des Zusatzstudiums? 

Die Lehrveranstaltungen, die Sie sich für das PFS anrechnen lassen können, finden Sie Im Modulkatalog und vor Semesterbeginn auf SPUR.

Kann ich LV aus dem Auslandssemester anrechnen? 

Thematisch geeignete Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland absolvieren, können Sie sich für das Zusatzstudium anrechnen lassen. Da dies individuell geprüft werden muss, wenden Sie sich zuvor bitte an pfs@ur.de

Kann ich bereits absolvierte LV für das Zusatzstudium anrechnen? 

Falls Sie die Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog aufgeführt sind in Ihrem Studienverlauf schon belegt haben, können Sie diese für das Zusatzstudium anrechnen lassen. Da dies individuell geprüft werden muss, wenden Sie sich zuvor bitte an pfs@ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

ECTS-Anrechnung im Lehramtsstudium

Ja, das ist grundsätzlich möglich – allerdings abhängig von der Schulart des Lehramtsstudiums.

Studierende der Lehrämter für Grundschule, Mittelschule und Realschule können über die für den EWS-Wahlpflichtbereich erforderlichen 8 ECTS hinaus weitere im Zusatzstudium erworbene Leistungen als zusätzliche Pflichtpunkte im EWS (Wahlbereich EWS) verbuchen. Ein dabei entstehender Leistungspunktüberschuss wird automatisch dem allgemeinen Wahlbereich des Lehramtsstudiums angerechnet.

Für Studierende des Lehramts Gymnasium ist eine zusätzliche Anrechnung leider nicht möglich. Leistungen aus EWS dürfen laut LPO I nicht im allgemeinen Wahlbereich eingebracht werden. Über die im EWS Wahlbereich vorgesehenen ECTS hinaus können daher keine weiteren Punkte aus dem Zusatzstudium angerechnet werden.

Muss ich mich für Prüfungen anmelden? 

Ob und wie Sie sich zur jeweiligen Prüfungsleistung anmelden müssen, erfahren Sie während des Semesters von Ihren Dozierenden. Bitte erfragen Sie das jeweilige Prozedere. Generell melden Sie sich zu allen Prüfungsleistungen, über FlexNow an.

In einer LV gibt es keine Note - ist das problematisch? 

Nein, das ist kein Problem. Das Abschlusszertifikat des PfS ist unbenotet. Es listet jedoch die besuchten Lehrveranstaltungen mit dem Hinweis "bestanden" (bei unbenoteten Veranstaltungen) auf.

Wie kann ich das Zertifikat beantragen? 

Diese Informationen entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Antrag auf Ausstellung des Zertifikats.

Kann ich das Zusatzstudium auch in einem oder zwei Semestern abschließen? 

Leider nein - da unsere Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen und nicht jedes Semester angeboten werden, ist dies leider nicht möglich.

Kann ich das Zusatzstudium auch zum Sommersemester starten? 

Leider nein - da unsere Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen und nicht jedes Semester angeboten werden, ist dies leider nicht möglich.

An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden? 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Studienberatung wünschen, können Sie sich an die Koordinatorinnen des PfS wenden:

Dr. Julia Fischer, pfs@ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Regelstudienzeit: was passiert nach drei Semestern? 

Hat der Kandidat oder die Kandidatin die gemäß § 14 Abs. 1 zum erfolgreichen Ablegen des Zusatzstudiums erforderlichen Leistungspunkte nicht bis zum Ende des fünften Fachsemesters erworben, so gilt die Zertifikatsprüfung als abgelegt und erstmals nicht bestanden, es sei denn, dem oder der Studierenden wurde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine Nachfrist  gewährt (siehe §18 Prüfungsordnung (externer Link, öffnet neues Fenster)).

Muss ich die komplette Studiendauer immatrikuliert sein? 

Ja, Sie müssen die komplette Dauer des Zusatzstudiums für ein Lehramtstudium an der Universität Regensburg eingeschrieben sein.

Kann ich trotzdem mein EWS Staatsexamen in Psychologie schreiben? 

Ja, das ist auf jeden Fall weiterhin möglich. Da es vermehrt zu Missverständnissen kam, möchten wir Sie noch einmal darüber informieren, dass unser Zusatzstudium kein offizielles Studium der Schulpsychologie ist und daher bei der Anmeldung zum EWS-Staatsexamen die Wahl des Teilgebiets Psychologie für die schriftliche Prüfung kein Problem für Sie darstellt.

nach oben