Die Einhaltung des Urheberrechts ist grundsätzlich zu wahren (siehe hier (externer Link, öffnet neues Fenster)).
Entsprechend ist bei der Verwendung von vortrainierten KI-Modellen darauf zu achten, dass die Verletzung von Urheberrechten sowohl bei der Eingabe von Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Audiodateien, Code, usw.) über den Prompt oder andere Schnittstellen als auch bei der Verwendung von Ergebnissen vermieden werden. Zudem ist zu beachten, dass KI-generierte Werke keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Für die automatisierte Analyse von Inhalten bspw. im Rahmen von Text und Data-Mining durch die KI ist zu beachten (folgend aus §44 und §60 des UrhG), dass die Vervielfältigung der Inhalte z. B. durch Kopie im lokalen Datenspeicher nur erlaubt ist, wenn die Werke rechtmäßig zugänglich sind und der/die Rechteinhaber/in diese Form der Nutzung nicht ausgeschlossen hat.
Für Forschungszwecke ist eine Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen Werken in diesem Rahmen zulässig, soweit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Die verarbeiteten Daten sind zu löschen, sobald sie für die Erreichung des Forschungsziels nicht mehr erforderlich sind.
Diese und weitere Informationen zur Einhaltung des Urheberrechts und des Geheimnisschutzes finden sich auch in den Leitfäden für Behörden (externer Link, öffnet neues Fenster) und Beschäftigte (externer Link, öffnet neues Fenster) der Bayerische Staatsregierung sowie der KI-Leitlinie Hochschullehre (externer Link, öffnet neues Fenster) der Hochschule Bayern.