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Wie führe ich ein Berufungsverfahren durch?

Ziel bei der Durchführung eines Berufungsverfahrens ist, eine sachgerechte und zielführende Besetzung einer Professur bzw. Juniorprofessur oder einer Tenure-Track-Professur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der universitätsinternen Standards sicherzustellen. Im Vordergrund steht dabei die Berufung der Bewerberin bzw. des Bewerbers mit der bestmöglichen wissenschaftlichen, fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung, besonders auch im Hinblick auf die Strukturpläne der betroffenen Fakultäten und den Universitätsentwicklungsplan der Universität Regensburg.

Um die Chancengleichheit aller Bewerber*innen sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (w/m/d) zu gewährleisten, das Potential möglicher Bewerber*innen zu würdigen und so unter Beachtung des Grundsatzes der „Bestenauslese“ vielfältige Talente und Potentiale anzusprechen, liegt ein besonderes Augenmerk auf der Transparenz innerhalb des Verfahrens und auf der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber.

Alle an der Vorbereitung und Behandlung des Brufungsvorschlags Beteiligten sind dazu angehalten, auf eine möglichst rasche Besetzung der Professur hinzuwirken. Insgesamt sollte ein reguläres Berufungsverfahren an der Universität Regensburg die Gesamtdauer von maximal eineinhalb Jahren nicht übersteigen.

Durch den Leitfaden zur Durchführung eines Berufungsverfahrens (PDF) sollen alle an der Vorbereitung und Behandlung des Berufungsvorschlags Beteiligten darin unterstützt werden, die einzelnen Schritte des Berufungsprozesses schnell zu überblicken und durchführen zu können. Er enthält alle wesentlichen Informationen zum Ablauf sowie den Zuständigkeiten.

Der Berufungsleitfaden bezieht sich auf reguläre Berufungsverfahren nach Art. 66 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), wobei die Sonderfälle einer Direktberufung (Art. 66 Abs. 7 BayHIG) sowie einer Exzellenzberufung (Art. 66 Abs. 8 BayHIG) zu beachten sind. Im Zusammenhang des initialen Informationsgesprächs zwischen Universitätsleitung und Fakultät ist die Form des Berufungsverfahrens zu klären.

Kurze Beschreibung des Ablaufs der Durchführung eines Berufungsverfahrens

Der Ablauf bei der Durchführung eines Berufungsverfahrens gliedert sich in die untenstehenden acht Hauptprozessschritte. Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs findet sich in dem Leitfaden zur Durchführung eines Berufungsverfahrens (PDF).

  1. Beantragung einer Professur bzw. Juniorprofessur und Ausschreibung
  2. Bildung eines Berufungsausschusses, Treffen der Vorauswahl, Erstellen des Berufungsvorschlags
  3. Beratung der Universitätsleitung über Berufungsvorschlag
  4. Ruferteilung
  5. Berufungsgespräch
  6. Berufungsangebot
  7. Rufannahme/-ablehnung
  8. Ernennung

Ansprechpersonen

Die Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten steht bei Fragen zur Klärung relevanter Formalien und zum Ablauf des Verfahrens als Ansprechperson zur Verfügung. Sie bietet eine wirksame und effektive Unterstützung bei der Durchführung der Berufungsverfahren. Bei rechtlichen Fragen steht das Referat III/1 zur Verfügung.

Termine für Informationsgespräche zu Beginn des Verfahrens oder in dessen Verlauf mit dem Präsidenten bzw. der Präsidentin sind über das Vorzimmer des Präsidenten bzw. der Präsidentin zu vereinbaren.

Tenure-Track-Professuren werden von der TT-Koordination (Referat II/7) begleitet. 

 

Kontaktdaten

Foto: Petra Homeier

Christiane Kellner

Koordinatorin des Tenure-Track-Programms an der Universität Regensburg

Für ein Berufungsverfahren benötigte Dokumente

Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitshilfen umfassen universitätsinterne sowie relevante externe Dokumente, die für die Durchführung eines Berufungsverfahrens an der Universität Regensburg zur Verfügung gestellt werden.

Universitätsinterne Dokumente

Universitätsexterne Dokumente

  • Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022
  • Die „Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ der DFG
  • Wissenschaftsrat 2005: Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren 
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