Wie führe ich ein Berufungsverfahren durch?
Ziel bei der Durchführung eines Berufungsverfahrens ist, eine sachgerechte und zielführende Besetzung einer Professur bzw. Juniorprofessur oder einer Tenure-Track-Professur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der universitätsinternen Standards sicherzustellen. Im Vordergrund steht dabei die Berufung der Bewerberin bzw. des Bewerbers mit der bestmöglichen wissenschaftlichen, fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung, besonders auch im Hinblick auf die Strukturpläne der betroffenen Fakultäten und den Universitätsentwicklungsplan der Universität Regensburg.
Um die Chancengleichheit aller Bewerber*innen sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (w/m/d) zu gewährleisten, das Potential möglicher Bewerber*innen zu würdigen und so unter Beachtung des Grundsatzes der „Bestenauslese“ vielfältige Talente und Potentiale anzusprechen, liegt ein besonderes Augenmerk auf der Transparenz innerhalb des Verfahrens und auf der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber.
Alle an der Vorbereitung und Behandlung des Brufungsvorschlags Beteiligten sind dazu angehalten, auf eine möglichst rasche Besetzung der Professur hinzuwirken. Insgesamt sollte ein reguläres Berufungsverfahren an der Universität Regensburg die Gesamtdauer von maximal eineinhalb Jahren nicht übersteigen.
Durch den Leitfaden zur Durchführung eines Berufungsverfahrens (PDF) sollen alle an der Vorbereitung und Behandlung des Berufungsvorschlags Beteiligten darin unterstützt werden, die einzelnen Schritte des Berufungsprozesses schnell zu überblicken und durchführen zu können. Er enthält alle wesentlichen Informationen zum Ablauf sowie den Zuständigkeiten.
Der Berufungsleitfaden bezieht sich auf reguläre Berufungsverfahren nach Art. 66 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), wobei die Sonderfälle einer Direktberufung (Art. 66 Abs. 7 BayHIG) sowie einer Exzellenzberufung (Art. 66 Abs. 8 BayHIG) zu beachten sind. Im Zusammenhang des initialen Informationsgesprächs zwischen Universitätsleitung und Fakultät ist die Form des Berufungsverfahrens zu klären.
Kurze Beschreibung des Ablaufs der Durchführung eines Berufungsverfahrens
Der Ablauf bei der Durchführung eines Berufungsverfahrens gliedert sich in die untenstehenden acht Hauptprozessschritte. Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs findet sich in dem Leitfaden zur Durchführung eines Berufungsverfahrens (PDF).
- Beantragung einer Professur bzw. Juniorprofessur und Ausschreibung
- Bildung eines Berufungsausschusses, Treffen der Vorauswahl, Erstellen des Berufungsvorschlags
- Beratung der Universitätsleitung über Berufungsvorschlag
- Ruferteilung
- Berufungsgespräch
- Berufungsangebot
- Rufannahme/-ablehnung
- Ernennung
Ansprechpersonen
Die Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten steht bei Fragen zur Klärung relevanter Formalien und zum Ablauf des Verfahrens als Ansprechperson zur Verfügung. Sie bietet eine wirksame und effektive Unterstützung bei der Durchführung der Berufungsverfahren. Bei rechtlichen Fragen steht das Referat III/1 zur Verfügung.
Termine für Informationsgespräche zu Beginn des Verfahrens oder in dessen Verlauf mit dem Präsidenten bzw. der Präsidentin sind über das Vorzimmer des Präsidenten bzw. der Präsidentin zu vereinbaren.
Tenure-Track-Professuren werden von der TT-Koordination (Referat II/7) begleitet.
Kontaktdaten
Sabrina Biehl
Stabsstelle Berufungsangelegenheiten
- E-Mail Adresse: berufungsangelegenheiten(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: +49 941 943-7449 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: +49 941 943-3310
- Standort: Verwaltungsgebäude, 2.03
Foto: Petra Homeier -
Ute Richter
Vorzimmer des Präsidenten
- E-Mail Adresse: praesident(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: +49 941 943-2301 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: +49 941 943-3310
- Standort: Verwaltungsgebäude, 2.09
Foto: Petra Homeier -
Theresa Graml
Vorzimmer des Präsidenten
- E-Mail Adresse: praesident(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: +49 941 943-2302 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: +49 941 943-3310
- Standort: Verwaltungsgebäude, 2.09
Foto: Petra Homeier
Christiane Kellner
Koordinatorin des Tenure-Track-Programms an der Universität Regensburg
Rechtsfragen zu Berufungsverfahren
Verwaltung, Referat III/1
Für ein Berufungsverfahren benötigte Dokumente
Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitshilfen umfassen universitätsinterne sowie relevante externe Dokumente, die für die Durchführung eines Berufungsverfahrens an der Universität Regensburg zur Verfügung gestellt werden.
Universitätsinterne Dokumente
- Leitfaden zur Durchführung eines Berufungsverfahrens (Stand 16. März 2023, PDF)
- Unterlagen für das initiale Informationsgespräch
- Richtlinien für den Ausschluss von Personen in Berufungsverfahren, insbesondere wegen der Besorgnis der Befangenheit
- Grundordnung der UR
- Satzung der Universität Regensburg zu Berufungen von Professorinnen und Professoren in einem Tenure-Track-Verfahren
- Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg | PDF
- Diversity-Konzept | PDF
- Internationalisierungsstrategie | PDF
- Ordnung der Universität Regensburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis | PDF
- Information der Beauftragten der Universität für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst zu Wahlen und Abstimmungen in Berufungsausschüssen und zur Anrechnung von familiär bedingten Auszeiten (Stand: 12.10.2023, PDF)
- Information der Beauftragten der Universität für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst zu den Angaben über die Information zu Gendersensibilität zu Beginn des Berufungsverfahrens, in den Protokollen, im Bericht der Beauftragten der Fakultät für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst, die Mitglied im Berufungsausschuss ist, und im "Berufungsvorschlag" (Stand: 12.10.2023, PDF)
- Musterausschreibungstexte in deutscher und englischer Sprache (folgt)
Universitätsexterne Dokumente
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022
- Die „Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ der DFG
- Wissenschaftsrat 2005: Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren