Nachweis über einen Schul- oder Studienabschluss
Abiturzeugnis (in Deutschland erworben), wenn
- der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt,
- mindestens B2 im Zeugnis ausgewiesen ist,
- bzw. Englisch als 1. oder 2. Fremdsprache mindestens bis zur Jahrgangsstufe 12 geführt wurde und mindestens 5 Punkte erreicht wurden.
Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule oder Berufsoberschule, wenn
- der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt,
- mindestens die Note „ausreichend“ im Fach Englisch erreicht wurde.
Schulabschluss in englischsprachigem Land (Australien, Kanada, Irland, Neuseeland, UK, USA); Abschlusszeugnis als Nachweis.
Bachelor- oder Masterabschluss in englischer Sprache; Formloser Nachweis der Hochschule, dass in Englisch unterrichtet wurde.
Bachelorarbeit wurde in Englisch verfasst; Formlose Bestätigung des Betreuers der Arbeit; Studierende der Uni Regensburg benötigen keine Bestätigung des Betreuers.
Nachweis über einen Englischtest (nicht älter als 2 Jahre)
Mögliche Sprachzertifikate siehe Webseite ZSK
Versant™ English Placement Test
„Test of English as a Foreign Language" (TOEFL) (mindestens 80 Punkte)
International English Language Testing System (IELTS) (mindestens 6,5 Punkte)
siehe auch die englische Version dieser Seite - link (externer Link, öffnet neues Fenster)
Nachweis über Sprachkurs
Der erfolgreiche Abschluss von Sprachkursen auf dem Niveau von mind. B2 gelten als Nachweis.
z.B. English for Biology/Psychology (C1)
Mögliche Kurse siehe “SPUR” (externer Link, öffnet neues Fenster)