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Nachweis über einen Schul- oder Studienabschluss

Abiturzeugnis (in Deutschland erworben), wenn 

  • der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt,
  • mindestens B2 im Zeugnis ausgewiesen ist,
  • bzw. Englisch als 1. oder 2. Fremdsprache mindestens bis zur Jahrgangsstufe 12 geführt wurde und mindestens 5 Punkte erreicht wurden.

Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule oder Berufsoberschule, wenn 

  • der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt,
  • mindestens die Note „ausreichend“ im Fach Englisch erreicht wurde.

Schulabschluss in englischsprachigem Land (Australien, Kanada, Irland, Neuseeland, UK, USA); Abschlusszeugnis als Nachweis.

Bachelor- oder Masterabschluss in englischer Sprache; Formloser Nachweis der Hochschule, dass in Englisch unterrichtet wurde.

Bachelorarbeit wurde in Englisch verfasst; Formlose Bestätigung des Betreuers der Arbeit; Studierende der Uni Regensburg benötigen keine Bestätigung des Betreuers.

Nachweis über einen Englischtest (nicht älter als 2 Jahre)

Mögliche Sprachzertifikate siehe Webseite ZSK

Versant™ English Placement Test

„Test of English as a Foreign Language" (TOEFL) (mindestens 80 Punkte)

International English Language Testing System (IELTS) (mindestens 6,5 Punkte)

siehe auch die englische Version dieser Seite - link (externer Link, öffnet neues Fenster)

Nachweis über Sprachkurs

Der erfolgreiche Abschluss von Sprachkursen auf dem Niveau von mind. B2 gelten als Nachweis.

z.B. English for Biology/Psychology (C1)

Mögliche Kurse siehe  “SPUR” (externer Link, öffnet neues Fenster)

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