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Nachweis über einen Schul- oder Studienabschluss

Abiturzeugnis (in Deutschland erworben), wenn 

  • der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt,
  • mindestens B2 im Zeugnis ausgewiesen ist,
  • bzw. Englisch als 1. oder 2. Fremdsprache mindestens bis zur Jahrgangsstufe 12 geführt wurde und mindestens 5 Punkte erreicht wurden.

Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule oder Berufsoberschule, wenn 

  • der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt,
  • mindestens die Note „ausreichend“ im Fach Englisch erreicht wurde.

Schulabschluss in englischsprachigem Land (Australien, Kanada, Irland, Neuseeland, UK, USA); Abschlusszeugnis als Nachweis.

Bachelor- oder Masterabschluss in englischer Sprache; Formloser Nachweis der Hochschule, dass in Englisch unterrichtet wurde.

Bachelorarbeit wurde in Englisch verfasst; Formlose Bestätigung des Betreuers der Arbeit; Studierende der Uni Regensburg benötigen keine Bestätigung des Betreuers.

Nachweis über einen Englischtest (nicht älter als 2 Jahre)

Mögliche Sprachzertifikate siehe Webseite ZSK (externer Link, öffnet neues Fenster)

Nachweis über Sprachkurs

Der erfolgreiche Abschluss von Sprachkursen auf dem Niveau von mind. B2 gelten als Nachweis.

z.B. English for Biology/Psychology (C1)

Weitere Informationen siehe  "SPUR"  (externer Link, öffnet neues Fenster) und Webseite ZSK (externer Link, öffnet neues Fenster)

Fehlender Englischnachweis

Kann zum Zeitpunkt der Bewerbung der Englischnachweis nicht vorgelegt werden, erfolgt die Immatrikulation vorläufig unter der auflösenden Bedingung, dass dieser bis spätestens zum Ende des ersten Semesters vorgelegt wird. Modulprüfungen können in diesem Fall erst nach endgültiger Einschreibung absolviert werden. Der Englischnachweis muss vor Ablauf des ersten Semesters bei Elisabeth Brunner (Studiengangskoordination) vorgelegt werden. Wird der Nachweise nicht vorgelegt erfolgt eine Exmatrikulation. Bei Bedarf ist ein erneuter Antrag auf Zulassung zu stellen, und der Nachweis zum erneuten Bewerbungszeitpunkt vorzulegen.

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