Direkt zum Inhalt


FAQ

Passt der Studiengang LL.B. Digital Law zu mir?

Was ist der LL.B. Digital Law überhaupt?

Mit dem LL.B. Digital Law bieten wir einen interdisziplinären Bachelorstudiengang an, der klassische Rechtswissenschaft mit Informatik, Rechtsinformatik und Fragen der Digitalisierung verbindet.

Im juristischen Bereich geht es insbesondere um Privatrecht und Öffentliches Recht. Hinzu kommen Inhalte aus Informatik und Data Science sowie speziell auf die Digitalisierung des Rechts zugeschnittene Veranstaltungen. Unser Ziel ist nicht, vollständige Informatiker auszubilden, sondern Sie dazu zu befähigen, rechtliche und technische Fragestellungen miteinander zu verbinden und mit technischen Fachleuten kompetent zusammenzuarbeiten.


Ist Digital Law einfach ein „Jura-Studium mit etwas IT“?

Nein. Der Studiengang ist breiter angelegt als klassisches Legal Tech.

Wir verstehen Digital Law ausdrücklich als ein Themengebiet, das über die reine technische Unterstützung juristischer Arbeit hinausgeht. Es geht beispielsweise um:

  • rechtliche Fragen algorithmischer Entscheidungen,
  • Digitalisierung staatlicher und privater Prozesse,
  • Big Data und Data Science,
  • Datenbanken,
  • IT-Sicherheit,
  • Legal Tech,
  • digitale Transformation,
  • wissensbasierte Systeme,
  • gesellschaftliche Auswirkungen der Digitalisierung.

Also: Legal Tech ist ein wichtiger Teil des Studiums, aber Digital Law ist konzeptionell weiter gefasst.


Für wen eignet sich der Studiengang besonders?

Unser Studiengang richtet sich an Studieninteressierte mit juristischem und technischem Interesse. Besonders passend ist er daher für Studierende, die beispielsweise:

  • Jura interessant finden, aber kein klassisches Staatsexamensstudium absolvieren möchten,
  • sich für KI, Digitalisierung und Technologie interessieren,
  • gerne interdisziplinär arbeiten,
  • rechtliche und technische Zusammenhänge verstehen möchten,
  • später an der Schnittstelle zwischen Recht, IT und Digitalisierung arbeiten möchten.

Wichtig ist dabei: Man muss kein Informatik-Profi sein!


Muss ich programmieren können, bevor ich das Studium beginne?

Nein, Vorkenntnisse in Informatik sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung.

Wir bilden Sie nicht zu Informatiker aus. Vielmehr sollen sie ein ausreichendes technisches Verständnis entwickeln, um später in interdisziplinären Teams mit Informatikern und anderen technischen Spezialisten arbeiten zu können.

Wenn Sie grundsätzlich kein Interesse an technischen Themen haben, sollten Sie prüfen, ob der Studiengang Ihren Interessen und beruflichen Zielen entspricht.


Brauche ich besondere Mathematik- oder Informatikkenntnisse?

Nein, eine spezielle Zugangsvoraussetzung in Form eines Informatik- oder Mathematiktests gibt es nicht.

Im Studium begegnen einem allerdings technische Themen wie Data Science, Text Mining, Datenbanken, IT-Security, Webtechnologien und Softwareentwicklung. Wer bereit ist, sich in diese Bereiche einzuarbeiten, muss also kein technisches Vorwissen mitbringen.


Welchen Abschluss erhält man?

Nach erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad

Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen, also einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.


Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

Für den Abschluss sind insgesamt 180 ECTS/Leistungspunkte erforderlich. Wir empfehlen entsprechend einen durchschnittlichen Erwerb von 30 ECTS pro Semester. Ein ECTS-Punkt entspricht laut Prüfungsordnung einer Arbeitsbelastung von etwa 25 bis 30 Stunden einschließlich Präsenz- und Selbststudium.


Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt?

Nein, es gibt keinen NC.

Wir führen den Studiengang als zulassungsfrei. Bei deutscher allgemeiner Hochschulreife ist daher grundsätzlich keine Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich; die Einschreibung erfolgt nach den Vorgaben der Studierendenkanzlei.


Welche Hochschulzugangsberechtigung brauche ich?

Sie benötigen alternativ:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • einschlägige fachgebundene Hochschulreife,
  • eine entsprechende ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder
  • andere gesetzlich vorgesehene Hochschulzugangsberechtigungen.

Wer die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die Prüfungsordnung nennt hierfür beispielsweise die DSH mit mindestens DSH-3.


Wann kann ich mit dem Studium beginnen?

Regulär beginnt der LL.B. Digital Law zum Wintersemester.

Der reguläre Beginn des Wintersemesters ist der 1. Oktober.

Eine Besonderheit gibt es für Quereinsteiger: Wer bereits passende Studienleistungen aus einem anderen Studium mitbringt und diese anerkennen lassen kann, kann unter Umständen auch im Sommersemester einsteigen.

Wie sieht das Studium aus?

Welche juristischen Inhalte werden vermittelt?

Das Studium enthält eine vergleichsweise breite juristische Grundausbildung.
Die Prüfungsordnung sieht folgende rechtswissenschaftlichen Module vor (123 von 180 ECTS):

ModulECTS
Einführung in das Privatrecht28
Einführung in das Öffentliche Recht20
Privatrecht für Fortgeschrittene I20
Privatrecht für Fortgeschrittene II6
Öffentliches Recht für Fortgeschrittene17
Private Digital Law16
Public Digital Law16

Daneben belegt man die Module Informatik für Juristen I, II und III (insgesamt 43 ECTS) und am Ende das Anschlussmodul mit der Bachelorarbeit (14 ECTS).


Welche Informatikinhalte werden tatsächlich behandelt?

Ein wesentlicher Bestandteil des Studiengangs ist die technische Ausbildung.

Zu den Inhalten gehören unter anderem:

  • Einführung in die Informatik,
  • Softwareentwicklung und Programmierung,
  • Webtechnologien,
  • Data Science,
  • Text Mining,
  • Datenbanken,
  • wissensbasierte Systeme,
  • IT-Security,
  • Legal Tech,
  • digitale Transformation.

Der technische Anteil ist damit kein bloßes Zusatzfach, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Curriculums.


Lernt man tatsächlich programmieren?

Ja, zumindest Grundlagen der Softwareentwicklung und Programmierung gehören zum Studienprofil.

Allerdings sollten Sie den Studiengang nicht mit einem Informatik-Bachelor verwechseln. Unser Ziel besteht gerade darin, juristisch ausgebildete Personen mit ausreichendem technischen Verständnis hervorzubringen – nicht vollwertige Softwareentwickler.


Wie stark ist der Studiengang juristisch geprägt?

Er ist deutlich juristisch geprägt.

Allein die ersten fünf Module befassen sich mit Privatrecht und Öffentlichem Recht. Hinzu kommen Private Digital Law und Public Digital Law. Wir verstehen den Studiengang als juristische Ausbildung, die durch Informatik und Digital-Law-Inhalte ergänzt und erweitert wird.

Sie sollten ihn deshalb weder als „Informatikstudium für Juristen“ noch als „klassisches Jura mit ein paar IT-Veranstaltungen“ verstehen.


Wie sieht der Studienverlauf ungefähr aus?

Grob lässt sich der Studienverlauf in drei Phasen einteilen:

1. Anfangsphase:

Grundlagen im Privatrecht und Öffentlichen Recht sowie Einführung in Informatik, Softwareentwicklung und Programmierung.

2. Mittelphase:

Vertiefung des Privatrechts und Öffentlichen Rechts sowie Fortsetzung der rechtsinformatikbezogenen Ausbildung, unter anderem mit Data Science, Big Data und Datenbanksystemen.

3. Schlussphase:

Private Digital Law, Public Digital Law und Vorbereitung auf die Bachelorarbeit.

Der konkrete Veranstaltungsplan kann sich ändern; maßgeblich ist jeweils der aktuelle Modulkatalog.

Welche Leistungen muss ich wann erbringen?

Welche Prüfungsformen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Prüfungsformen, insbesondere:

  • Klausuren,
  • Hausarbeiten,
  • Seminararbeiten,
  • mündliche Prüfungen,
  • Bachelorarbeit.

Muss man jede Veranstaltung einzeln bestehen?

Nicht unbedingt in dem Sinne, dass jede einzelne Lehrveranstaltung eine eigene Modulprüfung darstellen muss.

Der Studiengang ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module enthalten bestimmte Lehrveranstaltungen und Studien- bzw. Prüfungsleistungen. Entscheidend ist, dass die jeweils vorgeschriebenen Leistungen für das Modul erfolgreich erbracht werden.


Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Die Prüfungsanmeldung erfolgt grundsätzlich über FlexNow.

Für Studien- und Prüfungsleistungen ist eine eigenständige Anmeldung erforderlich. Studierende sollten deshalb die jeweiligen Anmeldefristen unbedingt beachten.


Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Die Prüfungsordnung enthält eigene Regeln zur Wiederholung.

Nach den geltenden Regelungen muss eine nicht bestandene Modulprüfung grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten, spätestens im folgenden Semester, wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist im gesamten Studium grundsätzlich nur einmal möglich. Studienleistungen können dagegen grundsätzlich mehrfach wiederholt werden.


Gibt es eine Mindestleistung in den ersten Semestern?

Ja. Bis zum Ende des zweiten Semesters sollen mindestens 40 ECTS nachgewiesen werden. Werden diese nicht erreicht, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich die Fachstudienberatung aufzusuchen.

Das ist keine klassische „Zwischenprüfung“ wie im Staatsexamensstudium, aber eine formale Studienverlaufskontrolle.


Wie viel Zeit habe ich tatsächlich für den Abschluss?

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, aber die Prüfungsordnung setzt zugleich eine Frist:

Wer die erforderlichen 180 ECTS nicht bis zum Ende des achten Semesters erworben hat, gilt grundsätzlich als erstmals durch die Bachelorprüfung gefallen, sofern keine Nachfrist aus Gründen gewährt wird, die die studierende Person nicht zu vertreten hat.

Das bedeutet praktisch: Sechs Semester sind die Regelstudienzeit, acht Semester spielen bei der Prüfungsfrist eine wichtige Rolle.

Was ist bei der Bachelorarbeit zu beachten?

Wann kann ich mich zur Bachelorarbeit anmelden?

Für die Zulassung zur Bachelorarbeit verlangt die Prüfungsordnung insbesondere:

  • mindestens 130 ECTS,
  • bestehende Immatrikulation an der Universität Regensburg.

Der Antrag auf Zulassung und Themenzuweisung muss für das Sommersemester bis 31. Mai, für das Wintersemester bis 30. November gestellt werden.


Wie umfangreich ist die Bachelorarbeit?

Die Bachelorarbeit gehört zum Abschlussmodul DIGLAW 11.

Die Prüfungsordnung nennt eine Bearbeitungszeit von vier Wochen ab Themenvergabe und einen Umfang von 50.000 Zeichen. Das Abschlussmodul umfasst insgesamt 14 ECTS.

Die Bachelorarbeit ist damit zeitlich relativ konzentriert.


Kann die Bachelorarbeit ein technisches Thema behandeln?

Grundsätzlich ist das Profil des Studiengangs gerade auf interdisziplinäre Themen zwischen Recht und Digitalisierung ausgerichtet.

Die Prüfungsordnung sieht für das Abschlussmodul ein Seminar und die Bachelorarbeit vor; als Aufgabensteller kommen entsprechend der Prüfungsordnung bestimmte Hochschullehrer infrage.

Wir empfehlen Ihnen daher, das konkrete Thema frühzeitig mit einer geeigneten betreuenden Person abzustimmen.

Sollte ich ein Praktikum machen und/oder ein Auslandssemester einplanen?

Ist ein Praktikum Pflicht?

Nein. Ein verpflichtendes Praktikum ist im LL.B. Digital Law nicht vorgesehen. Ein freiwilliges Praktikum ist jedoch möglich und kann insbesondere zur beruflichen Orientierung sinnvoll sein.

Gerade bei einem interdisziplinären Studiengang kann praktische Erfahrung beispielsweise in einer Kanzlei, einem Unternehmen, einer Behörde, einem Legal-Tech-Unternehmen oder im Bereich Datenschutz/Compliance sehr wertvoll sein.


Kann ich ein Auslandssemester machen?

Ja. Die Prüfungsordnung empfiehlt ausdrücklich, einen geplanten Auslandsaufenthalt vorzugsweise im dritten oder vierten Semester durchzuführen.

Bei der konkreten Planung sollten Sie frühzeitig prüfen, welche ausländischen Leistungen später anerkannt werden können.

Wie ist das Verhältnis zum klassischen Jurastudium und welche Berufsaussichten habe ich nach meinem Abschluss?

Ist der LL.B. Digital Law ein Ersatz für das Jurastudium mit Staatsexamen?

Nein – jedenfalls nicht, wenn das Ziel ein klassischer juristischer Beruf wie Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt ist.

Wir weisen darauf hin, dass der LL.B. Digital Law nicht den Zugang zu den traditionellen juristischen Berufsfeldern eröffnet, für die in der Regel das Zweite Staatsexamen erforderlich ist.

Diese Abgrenzung ist für die Studienwahl besonders wichtig.


Kann ich mit dem LL.B. Rechtsanwalt werden?

Nicht allein aufgrund des LL.B. Digital Law.

Der LL.B. ist ein Bachelorabschluss und ersetzt nicht die klassische juristische Ausbildung mit Erster Juristischer Prüfung und anschließendem Vorbereitungsdienst/Zweitem Staatsexamen.

Wer ausdrücklich eine klassische Zulassung zu einem reglementierten juristischen Beruf anstrebt, sollte daher das Staatsexamensstudium wählen bzw. den entsprechenden Ausbildungsweg absolvieren.


Kann ich mit dem LL.B. trotzdem in einer Kanzlei arbeiten?

Ja. Der LL.B. kann beispielsweise für Tätigkeiten interessant sein, bei denen juristische und technische Kompetenzen miteinander verbunden werden. Mögliche Tätigkeitsfelder sind insbesondere Kanzleien, Unternehmen, Behörden und Verbände.

Besonders interessant können beispielsweise Tätigkeiten sein, die mit

  • Legal Tech,
  • Digitalisierung juristischer Prozesse,
  • Datenschutz,
  • Compliance,
  • KI,
  • Vertragsautomatisierung,
  • Datenmanagement,
  • IT-Governance

zusammenhängen.


Welche Berufe kann ich mit dem LL.B. Digital Law ausüben?

Wir sehen eine große Bandbreite möglicher Einsatzgebiete.

Dazu gehören unter anderem:

Kanzleien

  • Legal Tech,
  • Digitalisierung juristischer Arbeitsprozesse,
  • juristische Wissenssysteme.

Unternehmen

  • Digital Law,
  • Compliance,
  • Datenschutz,
  • IT-/Digitalisierungsprojekte,
  • rechtliche Begleitung digitaler Geschäftsmodelle.

Behörden und öffentliche Verwaltung

  • Digitalisierung,
  • E-Government,
  • Regulierung digitaler Märkte,
  • Ministerien und öffentliche Einrichtungen.

Start-ups

  • Legal Tech,
  • KI,
  • Big Data,
  • interaktive Systeme,
  • Krypto-Infrastrukturen.

Ist der Abschluss auf dem Arbeitsmarkt sinnvoll?

Ob der Abschluss für Ihre beruflichen Ziele besonders sinnvoll ist, hängt von Ihrer angestrebten Tätigkeit ab.

Der Abschluss ist vor allem dann interessant, wenn man nicht ausschließlich klassische juristische Arbeit, sondern die Schnittstelle von Recht und Technologie anstrebt.

Wir sehen insbesondere berufliche Möglichkeiten in digital geprägten Rechts- und Unternehmensbereichen hervor und bezeichnet die Kombination aus LL.B. Digital Law und Staatsexamensstudium als besonders chancenreich.


Ist ein Master nach dem LL.B. möglich?

Grundsätzlich kann ein Bachelorabschluss die Grundlage für ein weiterführendes Studium bilden. Welche konkreten Masterprogramme zugänglich sind, hängt allerdings von den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen des Masterstudiengangs ab.

Bitte gehen Sie daher nicht automatisch davon aus, dass jeder juristische LL.M. unmittelbar offensteht. Für einen konkreten Master muss dessen Zulassungsordnung geprüft werden.

Doppelstudium und Anrechnung

Anrechnung von Leistungen

Ist eine Anrechnung von Leistungen möglich?

Ja, es gelten zunächst die allgemeinen Regeln zur Anrechnung von Leistungen. In der Prüfungsordnung des LL.B. Digital Law finden Sie die Regelung in § 12. Noten aus einem Jurastudium werden anhand des gültigen Umrechnungsschlüssels übernommen.

Wie erfolgt eine Anrechnung von Leistungen?

Die Anrechnung ist beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft schriftlich zu beantragen. Bitte verwenden Sie dazu die speziellen Formulare für den LL.B., die Sie hier finden. Studierende der Universität Regensburg, die bereits im Staatsexamensstudiengang Leistungen erbracht haben, können ein spezielles Formular verwenden und müssen vorab keine Leistungsnachweise beilegen. Studierende, die eine Anrechnung aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen beantragen wollen, legen das Formular zunächst der Studiengangskoordination Rechtswissenschaft und, wenn die Module DigLaw 08-10 betroffen sind, dem Modulverantwortlichen zur Bestätigung vor.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag auf Anrechnung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der Universität Regensburg gestellt werden. Eine Antragstellung ist also erst nach Immatrikulation möglich.

Wann ist eine Anrechnung ausgeschlossen?

Mit dem Antritt der zu ersetzenden Prüfung ist die Anrechnung ausgeschlossen.

Wer gibt Auskunft zur Anrechnungsfähigkeit?

Die Studiengangskoordination Rechtswissenschaft steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Im Rahmen einer persönlichen Sprechstunde kann der Antrag bei Bedarf gemeinsam ausgefüllt werden. Vor Immatrikulation besteht nur die Möglichkeit einer unverbindlichen Einschätzung. In allen Fällen muss eine aktuelle Übersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen vorgelegt werden.

Doppelstudium

Kann der LL.B. auch neben einem Jurastudium absolviert werden?

Selbstverständlich! Auf Antrag immatrikuliert die Studentenkanzlei auch im Rahmen eines Doppelstudiums (externer Link, öffnet neues Fenster). Man wird dann parallel in beide Studiengänge eingeschrieben und studiert diese nebeneinander. Beide Studiengänge bleiben rechtlich eigenständig.

Wie beantragt man ein Doppelstudium?

Bei der Immatrikulation als Studienanfänger bzw. während eines laufenden Jurastudiums kann über das Studierendenportal im Zeitraum für die Rückmeldung (externer Link, öffnet neues Fenster) bzw. während der Termine für die Einschreibung (externer Link, öffnet neues Fenster) des betreffenden Semesters ein Einschreibeantrag „Wechsel/Doppelstudium“ gestellt werden. 

Wie laufen Prüfungsanmeldungen im Doppelstudium?

Studierende im Doppelstudium müssen sich auch doppelt für Prüfungen anmelden. Ergebnisse werden von den Sekretariaten getrennt in FlexNow eingetragen. Ein Antrag auf Anrechnung ist nicht nötig.

Was gibt es noch zu beachten?

Da die Studiengänge rechtlich eigenständig bleiben, gilt es als Abschluss der Erststudiums, wenn der LL.B. vor dem Staatsexamen abgeschlossen wird. Das Jurastudium wird dann zum Zweitstudium, was Auswirkungen auf Fragen zu Kindergeld, BaföG, Krankenversicherung und weitere Themen haben kann. Bitte informieren Sie sich dazu rechtzeitig!

Bachelorarbeit

nach oben