Öffentliches Recht als 2. Hauptfach oder als Nebenfach ist eine perfekte Ergänzung des Bachelorfaches im Rahmen des kombinatorischen Bachelorstudiengangs (B.A.)!
Zur Wahl als Haupt- oder Nebenfach
Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen.
Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.
Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten.
Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund.
Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Dr. Petra Fexer
Studiengangskoordinatorin und Fachstudienberaterin