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Zulassungsvorraussetzungen, Frist und Eignungsverfahren

Zugangsvorraussetzungen

Der Masterstudiengang ist für Absolventinnen und Absolventen eines geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Fachs sowie aus der Rechtswissenschaft geeignet, vorzugsweise von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen. Dieser vorgehende Hochschulabschluss oder gleichwertige Abschluss muss mindestens die Note 2,5/5,5 Punkte (Jura) aufweisen. Die Aufnahme erfolgt nach einem Eignungsverfahren zum Wintersemester des jeweilig laufenden Jahres.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2026/2027 ist der 22. Juni 2026, 23:59 Uhr. Bis dahin müssen alle Unterlagen eingegangen sein.

Juristen bewerben sich bitte ebenfalls für selbiges Datum und reichen ihre Note über die juristische Staatsprüfung nach, sobald diese vorliegt.

Eine dringend empfohlene Entscheidungshilfe zum Studium finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).

Eignungsverfahren

Die Kriterien für den Zugang sind in § 4 der Prüfungs- und Studienordnung (externer Link, öffnet neues Fenster) geregelt, das Eignungsverfahren in Anlage 1.

In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der bei der schriftlichen Bewerbung eingereichten Unterlagen, in der zweiten Stufe wird gegebenenfalls ein Auswahlgespräch durchgeführt. Jede Bewerbung wird individuell auf Eignung geprüft. 

Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich im Juli 2026 stattfinden - vor Ort.

Einzureichende Unterlagen

1.  Lebenslauf

  • Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können, sollen hervorgehoben werden

2. Studiennachweise:

Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung einen offiziellen Nachweis vom Prüfungsamt über Ihre bisher erbrachten Leistungen (Kursüberischt/ToR) oder das Zeugnis einschließlich Transcript of Records einreichen müssen.

Der offizielle Nachweis vom Prüfungsamt trägt entweder einen Stempel und eine Unterschrift oder ist mit einem Hinweis gekennzeichnet, dass es sich um ein elektronisch/maschinell erstelltes Dokument handelt, welches auch ohne Unterschrift und/oder Stempel gültig ist. Verifizierungslinks und -Codes sind ebenfalls mitgemeint. Anderweitige Dokumente und Bescheinigungen können wir nicht berücksichtigen.

  • Bachelorstudierende:

    • Zeugnis des grundständigen Studiums (Bachelorzeugnis) einschließlich Transcript of Records. Aus diesem muss der Nachweis über Studienleistung im Umfang von mind. 3 ECTS aus mind. einer der am Masterprogramm beteiligten Fächergruppen (vgl. §7 PSO) ersichtlich sein.  

    oder (falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt):

    • Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS und die vorläufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.
  • Studierende der Rechtswissenschaft:

    • Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung

    oder (falls dieses noch nicht vorliegt):

    • Mitteilung über den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Die Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung muss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

    Auch Studierende der Rechtswissenschaft müssen eine Leistungsübersicht mit Echtheitsnachweis der Bewerbung beifügen.

3. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen,

  • aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenständen des Masterstudiengangs stehen.

4. Extracurriculare Kompetenzen

  • Nachweis über außerfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen.

5. Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER.

  • Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein. Sollte dieser noch nicht vorliegen, so muss er bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

6. Für Nicht-UR-Studierende:

  • Halten Sie einen Link zum Modulhandbuch Ihres grundständigen Studiums bereit, den Sie bei der Bewerbung im Campusportal hinterlegen müssen. Studiengänge, für die es keine Modulhandbücher gibt, z.B. Staatsexamen Jura, tragen in das Textfeld folgendes ein: kein Modulhandbuch vorhanden

Einreichen der Bewerbung

Bereiten Sie die Unterlagen vor und reichen Sie diese über das Campusportal (externer Link, öffnet neues Fenster) bis zum 22.06.2026, 23:59h ein. Wenn Sie sich im Campusportal zur Bewerbung registriert haben, werden Sie schrittweise durch den Upload geführt. 

Internationale Bewerbungen/ International Applicants

Entry Requirements

Note: If one of the manadatory documents (Checklist 1-3, 6, 8) is missing, your application will be denied. 

  • If you have a university entrance diploma from Germany (Abitur) but studied abroad, the regulations for international application doesn't apply to you. In that case your are only requirered to hand in a certified translation of your academical achievements (and the original) in case the original documents aren't provided in German or English anyway.
  • If you are a student in germany but you have a foreign university entrance dilpoma, the regulations for international application still apply to you!

To be consided for admission to the master program you must normally hold a bachelor degree or its equivalent. The M.A. program is suitable for graduates of a humanities, social sciences or natural sciences as well as law. The minimum requirement for our master programm is a previous 2.5 Ø degree or its international equivalent. Admission is based on an admission process.

Being fluent in German is necessary. The courses are mostly held in German.

 

Admission process

The criteria for access are regulated in § 4 of the Examination and Study Regulations (externer Link, öffnet neues Fenster), the admission process is regulated in Annex 1. In the first step, the documents submitted in the written application will be evaluated. If necessary, a selection interview will be carried out. Each application is individually checked for suitability.

The interviews will probably take place in second half of July 2026 at Regensburg University.

Application deadline

Application deadline for the winter semester 2026/2027 is June 22, 2026 at midnight (11:59 pm). Please be aware, that all documents must be received by the office until this moment.

To hand in your application, you have to register as an applicant via Campusportal. (externer Link, öffnet neues Fenster)

The system will guide you through the application upload step by step. It's best to prepare the documents beforehand.

Documents

International applicants ("Bildungsausländer") as well as German applicants with a foreign school graduation diploma submit the following documents:

1. CV

  • the interests and achievements of the candidate that may be relevant to the study project should be highlighted

2. School graduation certificate 

  • colored copy and certified translation of a sworn interpreter

3. Proof of study 

  • colored copy and certified translation of a sworn interpreter
  • Bachelor degree including Transcript of Records

    or

  • if the diploma is not available at the time of application:
    • evidence from the examination office about the achievements that are equivalent to the required amount of at least 150 ECTS and the provisional average mark. The diploma must be submitted by the end of the first semester of the master's program. Enrollment will be provisional in this case.

4. A detailed list of the study achievements (knowledge and competences), which are related to the subjects of the master's program,

5. Proof of extra-curricular study content and other activities related to the contents of the master's program

6. Proof of German language skills 

  • at least B2 GER level
  • Depending on your German level the preparatory German language course lasts 1-3 semesters and ends with the DSH exam. Only when you passed this exam, you can begin to study in the master's program.

7. Proof of English language skills

  • at least B2 GER level (can be submitted later)

8. Copy of the passport

9. Please prepare a link leading to your module manual of your bachelor's programm. In case a module manual does not exist for your programm, please enter "no module manual available". Please also prepare information about your grading scale of your non-german university.


Please prepare the documents and proofs of achievement, and register as an applicant in the Campusportal. The system will guide you setp by step through the upload.

Further information for international applicants can be found here (externer Link, öffnet neues Fenster).

Englischnachweis

Englischniveau B2 nach Referenzrahmen GER

Für die Immatrikulation ist ein Englischnachweis auf Mindestniveau B2 zwingend notwendig. Er kann im Falle einer Zulassung und Einschreiben bis Ende des ersten Mastersemester nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig. Der Englischnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.

Anbei finden Sie eine Liste (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)mit akzeptierten Englischnachweisen. Sie haben auch die Möglichkeit UR-intern einen kostengünstigen Nachweis zu absolvieren.

Wichtige Informationen 

Bitte lesen vor Einreichen der Bewerbung!

VORAUSSICHTLICHER ABLAUF IM BEWERBUNGSVERFAHREN 2026:

  1. Die Bewerbungen für den MA Kriminologie und Gewaltforschung werden ab diesem Jahr über das Campusportal der Uni Regensburg eingereicht. Bitte senden Sie keine Bewerbungen an das ehemalige Bewerbungspostfach!
  2. Sie müssen Ihre Bewerbung bis zum 22.06. 2026 über das Campusportal der UR einreichen. Die Frist muss streng eingehalten werden. Eine Registrierung als BewerberIn ist hierfür notwendig.
  3. Bitte aktivieren Sie unbedingt die E-Mail-Benachrichtigungen im Campusportal!
  4. Sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, ändert sich Ihr Status von "in Vorbereitung" zu "eingegangen", d.h. der LS Prof. Müller hat Ihre Bewerbung erhalten. (Nachdem Sie die Dokumente hochgeladen haben, müssen Sie die Antrag noch abschicken!)
  5. Sie werden voraussichtlich innerhalb der ersten 2 Wochen nach der Deadline über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Unterlagen in Phase 1 informiert.
  6. Die Auswahlgespräche in Phase 2 des Bewerbungsverfahrens finden vor Ort voraussichtlich in der zweiten Julihälfte 2026 statt.

     

FÜR EIN REIBUNGSLOSES VERFAHREN:

  • Bitte überprüfen Sie selbstständig den Stand Ihrer Bewerbung im Campusportal.
  • Sie können nur PDF-Dateien hochladen.
  • Der Lehrstuhl nimmt keine Vorprüfungen vor! Das heißt, Sie werden nicht informiert, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen inkorrekt oder unvollständig sind. Sie sind angehalten Ihre Bewerbungsunterlagen nach unseren Vorgaben einzureichen. Ein Nachreichen von Dokumenten nach dem 22.06. ist nicht möglich.
  • Internationale Bewerbende ("Bildungsausländer") müssen sich an die Vorgaben für Internationale Bewerbungen halten. Auch Bewerber und Bewerberinnen aus dem deutschsprachigen Ausland müssen nach diesen Vorgaben Ihre Bewerbung einreichen.

Wie geht es weiter?

Ich habe eine Ablehnung erhalten

Bei einer Ablehnung, unabhängig ob in der ersten oder zweiten Phase des Ausahlverfahrens, müssen Sie unbedingt bedenken, dass eine zweite Bewerbung nur im Folgejahr möglich ist! Eine Drittbewerbung nach zwei Absagen ist nicht möglich.

Ich habe eine Einladung zum Auswahlgespräch erhalten

Die Auswahlgespräche finden grundsätzlich vor Ort an der Uni Regensburg statt. Die Termine werden verbindlich vergeben. Können oder wollen Sie nicht teilnehmen, müssen Sie vorher absagen, ansonsten erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben, wegen unentschuldigtem Nicht-Erscheinen. Nur in wirklich dringenden Fällen können Termine verschoben werden. Aufgrund der großen Anzahl von Auswahlgesprächen sind Alternativtermine in der Regel nicht möglich. 

Ich habe eine Zulassung erhalten

 …und möchte mich einschreiben

Sie können über die Registrierung im Campusportal, über das Sie sich beworben haben, mit der Einschreibung fortfahren. Nähere Informationen finden Sie direkt im Portal oder unter: https://www.uni-regensburg.de/studieren/wege-ins-studium/zugang-bewerbung-und-einschreibung/einschreibung (externer Link, öffnet neues Fenster) 

Die Zulassung ist nur für das jeweilige Wintersemester gültig.

Relevante Erstsemesterinformationen finden Sie über das Newsboard. Schauen Sie auch in unserem FaQ unter dem Punkt “Erstsemesterinfo”.

…aber möchte den Studienplatz nicht annehmen

Möchten oder können Sie den Studienplatz nicht annehmen, schreiben Sie sich einfach nicht ein. Sie sind nicht verpflichtet dem Lehrstuhl Bescheid zu geben.

Falls Sie planen in einem anderen Jahr das Studium aufzunehmen und die jetzige Zulassung nicht wahrzunehmen, können Sie sich in einem beliebigen Jahr erneut bewerben. Das Asuwahlverfahren muss erneut durchlaufen werden. Die Zulassung ist immer nur für das jeweilige Winersemester gültig. Eine Übertragung ist nicht möglich.

Bei Fragen:

Studiengangskoordination und Fachstudienberatung

Tabea Ding, M.A. 
Koordination.Makrim​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
0941 943 2618
RW(L) 0.17
Erreichbarkeit: Di-Fr

Registrierung zur Bewerbung (externer Link, öffnet neues Fenster)

eine Registrierung im Campusportal ist für die Bewerbung notwendig.

Eine Person gibt einer anderen Person in Dokument in einer Mappe

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