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Unterlagen zum Studium

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Hinweise zu Prüfungen

ie im Modulkatalog vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen müssen allesamt erbracht werden. Zu jeder Studien- und Prüfungsleistung muss eine selbstständige Anmeldung über FlexNow erfolgen.

Im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung muss deren Wiederholung gemäß § 25 Abs. 1 PSO grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, spätestens jedoch im folgenden Semester angetreten werden. Die Anmeldung hierfür erfolgt wieder selbstständig über FlexNow. Eine zweite Wiederholung ist im gesamten Studium nur ein einziges Mal möglich. Nicht bestandene Studienleistungen dagegen können mehrfach wiederholt werden, auch hierfür ist jedoch eine selbstständige Anmeldung nötig.

Bitte nehmen Sie die Anmelde- und Wiederholungsfristen unbedingt ernst!

Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrem interdisziplinären LL.B.-Studiengang bei Dozierenden unterschiedlicher Fakultäten mit jeweils unterschiedlichen Fachkulturen studieren. Das bringt besondere Herausforderungen mit sich. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass das, was ein Lehrstuhl praktiziert, auch an einem anderen Lehrstuhl akzeptiert wird. Sie müssen sich daher stets informieren, welche Regeln für die konkrete Lehrveranstaltung gelten. Das gilt gilt insbesondere für Fragen der Anmeldung und ggf. der Prüfungswiederholung. Maßgeblich sind letztlich die Vorgaben Ihrer LL.B.-Prüfungs- und Studienordnung.

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Studienfuehrer_Digital_Law_WS2526.pdf , PDF, 6,8 MB (öffnet neues Fenster)

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