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Prüfungsordnung & Modulkatalog

Der Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft mit Studienbeginn ab dem WS 2026/27 basiert auf folgender Prüfungs- und Studienordnung und dem zugehörigen Modulkatalog (diese Dokumente sind hinsichtlich der hier veröffentlichten Informationen die einzig verbindliche Quelle):

Studienziele

Der Master-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft (AVM) ermöglicht den Erwerb vertiefter Kenntnisse der Medienwissenschaft, verbunden mit der Fähigkeit, unter Beherrschung der für dieses Fach relevanten Methoden selbständig wissenschaftlich und interdisziplinär zu arbeiten und grundlegende Zusammenhänge des Fachs zu vermitteln. Sein Aufbau erlaubt sowohl den Anschluss an ein Erststudium der gleichen Fachrichtung (B.A. Medienwissenschaft) als auch die ergänzende Erarbeitung einer medienwissenschaftlichen Expertise nach der Qualifikation durch ein anderweitiges fachrelevantes Erststudium. Ziel ist die Vermittlung fortgeschrittener Kompetenzen, die zu einer nachfolgenden Berufstätigkeit – etwa in redaktionellen Bereichen oder im Kultur- und Medienmanagement – ebenso benötigt werden wie zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion).

Aufbau des Studiengangs

Das Studium ist modularisiert. Es gliedert sich in Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule und die Master-Arbeit. Die Wahl von mindestens dreien der Wahlpflichtmodule.

Pflichtmodule
MED-MA-M01 Propädeutik der Medienwissenschaft
MED-MA-M02 Medienkulturwissenschaft
MED-MA-M09 Medienwissenschaftliches Vertiefungsmodul
MED-MA-M10 Mastermodul

Wahlpflichtmodule
MED-MA-M03 Sprache – Kultur – Komunikation
MED-MA-M04 Literatur und Medien
MED-MA-M05 Medien- und Wissenschaftsgeschichte
DH-MA-INT Introduction to Digital Humanities
DH-MA-DIG Digitalisierung und digitale Gesellschaft
DIMAS-MA-GAME Game Studies
HCAI-M02 AI Ethics
MEI-M-DH Projekt in Digital Humanities

Studienplan und Exemplarischer Studienverlauf

Bewerbung & Zulassung

1. Welche fachliche Qualifikation wird benötigt?

Die erforderliche fachliche Qualifikation für den M.A.-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft umfasst Kenntnisse und Kompetenzen in den folgenden Bereichen:

  • Grundlagen der Medienwissenschaft: Mediengeschichte, Medientheorie, Medienästhetik | 42 ECTS
  • Weitere Leistungen aus dem Bereich der Medienwissenschaft: Mediengeschichte, Medientheorie, Medienästhetik, Medienpraxis, Medienkulturwissenschaft | 18 ECTS

Im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens wird geprüft, ob diese fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Grundlage dafür ist das von Ihnen ausgefüllte Formular zur Curricularanalyse (https://mewi.app.uni-regensburg.de/application/ (externer Link, öffnet neues Fenster)) sowie als Referenz der Modulkatalog des B.A.-Studiengangs Medienwissenschaft (externer Link, öffnet neues Fenster).

Dabei gilt: Zugelassen werden alle Bewerber und Bewerberinnen mit einer Abschluss- oder vorläufigen Prüfungsgesamtnote von 2,5 oder besser und einer Leistungspunktezahl (ECTS) von insgesamt mindestens 60 ECTS in den o.g. Bereichen.

2. Welche weiteren Qualifikationsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Einen Hochschulabschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 Leistungspunkte) und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5. (Bei ausländischen Abschlüssen wird die Note nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet.)
    Falls das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben, wenn bereits mindestens 140 ECTS im Studium erreicht sind. Wichtig ist: Das Transcript muss dann eine vorläufige Gesamtnote von mindestens 2,5 ausweisen.
  • Englischkenntnisse auf Niveau B2 (GER). Das Sprachniveau ist durch ein offizielles Sprachzertifikat (IELTS, TOEFL, PTE oder z.B. das Abiturzeugnis etc.) nachzuweisen. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit (z. B. Bachelorarbeit) auf Englisch geschrieben haben, reicht dies als Nachweis.
    Wenn Ihr Studium zwar auf Englisch war, Sie aber keine Arbeit auf Englisch geschrieben haben, brauchen Sie trotzdem ein Sprachzertifikat.
    Nur wenn Englisch Ihre Muttersprache ist, muss kein Nachweis erbracht werden. In diesem Fall reicht eine Kopie Ihres Reisepasses.
  • Deutschkenntnisse auf Niveau DSH-2. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung absolviert haben oder Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist (nachweisbar durch Kopie des Passes), müssen Sie Deutschkenntnisse in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 oder eines gleichwertigen Nachweises nachweisen.
  • Wenn der erste Studienabschluss (z. B. Bachelor) nicht in Deutschland gemacht wurde, brauchen Sie zusätzlich zur Bewerbung an der Universität Regensburg eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist, welche die Durchschnittsnote von mindestens 2,5 bestätigt.

3. Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

Für die Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden (die benötigten Dokumente können je nach Bewerber/-in variieren):

  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
  • Das Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses (i.d.R. Bachelorzeugnis) inklusive einer Übersicht der belegten Kurse und Noten ODER ein offizielles Transcript of Records. Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt werden.
  • eine Übersicht über die Studieninhalte des zugrundeliegenden Studiengangs (Modulbeschreibungen, Vorlesungsverzeichnis oder Studienplan) (Diese Informationen sind sehr wichtig für die Überprüfung der fachlichen Qualifikation.)
  • das Formular zur Curricularanalyse https://mewi.app.uni-regensburg.de/application/ (Für an der UR erfolgten B.A.-Medienwissenschaft-Abschluss nicht notwendig; stattdessen: Transcript of Records/Leistungsübersicht hochladen)
  • einen Nachweis über die Englischkenntnisse auf mindestens Niveau B2 (GER). Das Sprachniveau muss durch ein offizielles Sprachzertifikat oder z.B. das Abiturzeugnis nachgewiesen werden. Wurde die Abschlussarbeit (z. B. Bachelorarbeit) auf Englisch verfasst, gilt das ebenfalls als Nachweis. Wenn die Unterrichtssprache des Studiums Englisch war, benötigen Sie trotzdem einen Nachweis (Sprachzertifikat oder Abschlussarbeit). Nur Bewerber/-innen mit Englisch als Muttersprache sind vom Nachweis befreit. In diesem Fall reicht eine Kopie des Reisepasses.
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 oder eines gleichwertigen Nachweises (wenn der Bachelorabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung absolviert wurde)
  • Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist für alle Bewerber/-innen, die ihren ersten Studienabschluss außerhalb Deutschlands absolviert haben
  • APS-Bescheinigung (wenn Sie einen Bachelorabschluss aus China, Indien oder Vietnam haben)
  • Nachweise über (berufliche) Aus- oder Weiterbildungen, die zum Masterprogramm passen (z. B. Teilnahme an Filmwochen, Praktika etc.) (freiwillig)
  • Ggf. eine Kopie des Reisepasses

4. Wie bewerbe ich mich?

  • Sie müssen sich für den Masterstudiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft über das Campusportal der Universität Regensburg (UR)  bewerben. Nachdem Sie ein Konto erstellt haben, geben Sie Ihre Kontaktdaten und Informationen zu Ihrer Ausbildung ein und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Die Bewerbung erfolgt komplett elektronisch.
  • Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung oder einem ersten Studienabschluss (Bachelor) von außerhalb Deutschlands müssen vorab eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist beantragen.

5. Was muss ich als internationaler Bewerber bzw. internationale Bewerberin beachten?

Internationale Bewerber und Bewerberinnen sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung und/oder ihren ersten Hochschulabschluss (Bachelor) außerhalb Deutschlands erworben haben.

An der Universität Regensburg ist das International Office (externer Link, öffnet neues Fenster) die erste Anlaufstelle für alle internationalen Bewerber und Bewerberinnen. Es hilft Ihnen vor allem bei allen Fragen rund um die Bewerbung, die nicht speziell den Masterstudiengang betreffen. Das International Office ist Experte für Themen wie Hochschulzugangsberechtigungen, Visa, Krankenversicherung, Sprachnachweise sowie für alles rund ums Studium – z. B. Wohnen oder Finanzierung.

Für den M.A. Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft gilt für internationale Bewerber:

Vorprüfungsdokumentation von uni-assist (VPD)

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung und/oder den Bachelorabschluss nicht in Deutschland gemacht haben, muss zusätzlich zur Bewerbung an der UR eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist (externer Link, öffnet neues Fenster)beantragt werden.

Wichtig: Die Bewerbung für den Masterstudiengang erfolgt nicht über uni-assist, sondern über das Campusportal der Universität Regensburg (externer Link, öffnet neues Fenster).
Das heißt: Sie beantragen zuerst die VPD bei uni-assist, und danach bewerben Sie sich zusätzlich über das Campusportal.

Als externer Partner prüft uni-assist die internationalen Zeugnisse und bestätigt, ob sie im Bewerbungsverfahren anerkannt werden können. Das VPD-Zertifikat muss dann im Rahmen der Online-Bewerbung im Campusportal hochgeladen werden.

Unser Tipp: Beantragen Sie die VPD bei uni-assist so früh wie möglich, da die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen dauern kann.

Zertifikat von der Akademischen Prüfstelle (APS)

Wenn Sie einen Bachelorabschluss aus China, Indien oder Vietnam haben, müssen Sie zusätzlich ein APS-Zertifikat vorlegen. Die Akademischen Prüfstellen (APS) sind Serviceeinrichtungen der deutschen Botschaften.

Es gibt APS-Stellen an den deutschen Botschaften inPeking (externer Link, öffnet neues Fenster),Shanghai (externer Link, öffnet neues Fenster),Neu-Delhi (externer Link, öffnet neues Fenster) undHanoi (externer Link, öffnet neues Fenster).

Deutschkenntnisse

Für die Zulassung brauchen Sie Deutschkenntnisse in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 oder einen gleichwertigen Nachweis (externer Link, öffnet neues Fenster).

Unser International Office (externer Link, öffnet neues Fenster) bietet allen internationalen Studierenden ein spezielles Programm, das Sie vom Studienstart bis zum Alltag in Regensburg begleitet: „Startklar“ (externer Link, öffnet neues Fenster).

Unterstützungsangebote

Im Rahmen des Projekts iSTEPS (externer Link, öffnet neues Fenster) (International Student Employment and Progress Support) bieten Dir das International Office und das Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) verschiedene Veranstaltungen und Beratungsangebote an, die Sie beim Karrierestart nach dem Studium unterstützen.

6. Formular zur Curricularanalyse

So gehts:

Wichtig: Es dürfen nur bereits abgeschlossene Module/Kurse im Formular eingetragen werden. Noch nicht abgeschlossene Module/Kurse können nicht berücksichtigt werden.

Zulassung und Einschreibung

Der Prüfungsausschuss des M.A.-Studiengangs Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft und die Studierendenkanzlei prüfen die Bewerbung so schnell wie möglich. Den offiziellen Bescheid finden Sie dann als PDF-Datei im Campusportal der UR (externer Link, öffnet neues Fenster).
Wenn Sie eine Zulassung erhalten, finden Sie alle weiteren Schritte ausführlich im Zulassungsbescheid erklärt (Annahme des Studienplatzes, Semesterbeitrag, Einschreibung).

Das International Office stellt zusätzliche Informationen zur Einschreibung und den erforderlichen Unterlagen für internationale Bewerber (externer Link, öffnet neues Fenster) bereit.

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