Zusammen auf Tour
Ein- oder Mehrtagesexkursionen sind bei uns fester Bestandteil des Bachelor- und Masterstudiums. Kulturwissenschaft findet nicht nur in Seminarräumen und Hörsälen statt, sondern führt uns direkt in die Lebensalltage der Menschen hinein. Auf den Exkursionen schulen wir unser methodisches und theoretisches Instrumentarium, indem wir unter einem bestimmten Überthema Orte des Alltags aufsuchen, uns auf Feldforschung begeben und mit Menschen ins Gespräch kommen.
Wie viele Tage brauche ich?
| Sie benötigen jeweils | |
|---|---|
| VKW B.A. im 1. Hauptfach | 7 Exkursionstage |
| VKW B.A. im 2. Hauptfach | 3 Exkursionstage |
| VKW M.A. | 4 Exkursionstage |
Wie melde ich mich an?
Zur verbindlichen Anmeldung für die Exkursion muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular innerhalb der Anmeldefrist per Mail an die jeweilige Exkursionsleitung geschickt werden. Die Teilnehmenden werden spätestens wenige Tage vor Beginn der Exkursion per Mail informiert. Sollten sich mehr Studierende anmelden als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
Exkursionsrichtlinien
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie mit unseren Richtlinien zur Exkursionsanmeldung vertraut sind:
1. Exkursionsanmeldungen sind verbindlich
Die Planung und Vorbereitung von Exkursionen ist mit hohem Aufwand für den Lehrstuhl und die jeweiligen Exkursionsziele verbunden. Dabei werden allein durch den Zeitaufwand öffentliche und privatwirtschaftliche Gelder aufgewendet. Grundlage für diese Planungen sind die Anmeldezahlen. Diese entscheiden u.a. über die Busgröße, die Zahl der Zimmer, die Kontakte vor Ort, die Höhe der Eintrittsgelder und den zu entrichtenden Exkursionsbeitrag.
Deshalb gilt: Melden Sie sich nur an, wenn Sie wirklich an der Exkursion teilnehmen können. Vermeiden Sie es, sich auf mehr Exkursionen zu bewerben als Sie bewältigen können. Sollte es ein Losverfahren geben, halten Sie sich den Termin frei, bis Sie wissen, ob Sie ausgelost wurden.
Kurzfristige schwerwiegende Erkrankungen und Trauerfälle ausgenommen, gelten Gründe wie Arbeit, Urlaubsreisen oder Familienfeiern nicht als Entschuldigung.
2. Nutzen Sie stets Ihre universitäre E-Mail-Adresse
Mit Abgabe des Anmeldeformulars sichern Sie verbindlich zu – auch im Falle einer Auslosung – an der Exkursion teilzunehmen. Die prüfungsrelevante Kommunikation – also auch zu Exkursionen – geschieht ausschließlich über Ihre universitäre Mail-Adresse.
Behalten Sie ihren Posteingang im Auge. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Informationen erhalten haben, fragen Sie bei der jeweiligen Exkursionsleitung nach.
3. Eine Abmeldung erfolgt bis spätestens 3 Tage vor Beginn
Eine Abmeldung von Exkursionen ist nur bis maximal 3 Tage VOR Exkursionsbeginn möglich.
Angenommen, die Exkursion findet am 13.06. statt, können Sie sich bis einschließlich 09.06. abmelden. Sollte keine nachrückende Person gefunden werden, entbindet auch die fristgerechte Abmeldung nicht von der Entrichtung des Exkursionsbeitrages (Siehe Punkt 4).
4. Ein Fernbleiben entbindet nicht von der Beitragszahlung
Das Fernbleiben von Exkursionen (Ausnahme: Krankheit / nur bei Attest gültig) führt nicht zur Rückzahlung des Exkursionsbeitrags.
Sobald Sie angemeldet und gegebenenfalls ausgelost sind, wird in der Regel ein Teil des Exkursionsbeitrags fällig, der auch bei Nichtteilnahme zu entrichten ist. Die Höhe hängt von der jeweiligen Exkursion ab. Sollte eine nachrückendene Person gefunden werden, entfällt dies. Eventuell anfallende Stornierungsgebühren sind von den Fernbleibenden zu tragen.
Falls keine nachrückende Person gefunden werden kann, ist es in der Regel nicht möglich, den Exkursionsbeitrag rückerstattet zu bekommen. Die Unkostenbeiträge sind normalerweise auf die jeweilige Gruppengröße ausgelegt.