Studiengang: Digital Law LL.B.
- Rechtswissenschaft
Die Digitalisierung ist der wichtigste Megatrend des beginnenden 21. Jahrhunderts. Sie zeigt sich auch am Arbeitsmarkt: Mit etwa 1 Mio. Beschäftigten ist die IT-Branche mittlerweile der zweitgrößte industrielle Arbeitgeber in Deutschland. Sie wird auch das Rechtswesen verändern. Unter dem Begriff „Legal Tech“ hat sich in den letzten Jahren ein hoch innovatives, wissenschaftlich-technisches Forschungsfeld entwickelt, das die Potenziale der Digitalisierung im Rechtswesen analysieren und nutzbar machen will.
Der an der Universität Regensburg seit dem Wintersemester 2021/22 angebotene Bachelorstudiengang ist mit dem Themengebiet „Digital Law“ noch einmal deutlich weiter gefasst. Mit den technologischen Veränderungen gehen auch erhebliche gesellschaftliche Transformationsprozesse einher, die eine Fülle von Rechtsproblemen aufwerfen – in Deutschland, der Europäischen Union und letztlich weltweit. So stellen sich etwa fundamentale Fragen der Legitimation und Legitimität algorithmenbasierter Entscheidungen, ihrer Kontrolle sowie einer Verschiebung des Machtverhältnisses vom Staat hin zu privaten Unternehmen, verbunden mit der Gefahr von Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Alter und Geschlecht.
Das Wichtigste auf einen Blick
Studienprofil
Passt dieser Studiengang zu mir?
Sie interessieren sich für Jura, möchten aber nicht den klassischen Studiengang "Rechtswissenschaft auf Staatsexamen" (Link auf die Seite Rechtswissenschaft (StEx)) wählen, sondern Kompetenzen im Öffentlichen Recht und Privatrecht erwerben und sie mit denen aus den Pereichen Informatik und Legal Tech verbinden? Dann ist dieses Bachelorstudium die perfekte Entscheidung. Der LL.B. Digital Law richtet sich an Studierende mit juristischem und technischem Interesse. Er eröffnet nicht den Zugang zu traditionellen juristischen Berufsfeldern. Diese erfordern in der Regel das Zweite Staatsexamen.
Exzellente Berufsaussichten haben Personen, die sowohl den LLB Digital Law als auch den Staatsexamensstudiengang erfolgreich absolviert haben. Ein solches Doppelstudium ist möglich. Vorkenntnisse in der Informatik sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Aus den Studierenden sollen keine Informatiker gemacht werden. Ziel ist es, die Dialogfähigkeit zu verbessern, wenn die Absolvent:innen später interdisziplinär zusammenarbeiten und technisches Wissen in juristischen Prozessen anbringen müssen.
Was sind die Besonderheiten dieses Studiengangs?
Der Studiengang ist interdisziplinär gestaltet und bietet optimale zukunftsorientierte Berufsaussichten. Ein Doppelstudium mit dem Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) ist problemlos möglich.
Was kann ich damit machen?
Die Absolvent:innen des Studiengangs Digital Law können in praktisch allen juristischen Berufs- und Unternehmensfeldern beschäftigt werden. Dies gilt auf den ersten Blick für solche, in denen es um eine bessere softwaretechnische Unterstützung rechtlicher Vorgänge geht: in Anwaltskanzleien, aber auch bei Unternehmen, Behörden und Verbänden.
Denkbar ist auch die Unterstützung von Start-Up-Unternehmen, die technische Verfahren zur weiteren Digitalisierung des Rechts entwickeln oder verbessern (Big Data, Künstliche Intelligenz, Interaktive Systeme und Visual Computing, Krypto-Infrastrukturen). Darüber hinaus kommen Beschäftigungen in allen Bereichen in Betracht, in denen die „digitale Revolution“ komplexe Herausforderungen an die rechtliche Bewältigung stellt, sei es bei den Digitalunternehmen, sei es bei der öffentlichen Hand, etwa in den zuständigen Ministerien. Die größten Berufschancen hat, wer doppelt qualifiziert ist, also sowohl den LLB Digital Law als auch den Staatsexamensstudiengang absolviert hat.
Aufbau des Studiums
Struktur des Studiengangs
Im geisteswissenschaftlichen Kombi-Bachelor (B.A.) studieren Sie zwei oder drei Studienfächer nebeneinander. Dabei kann der Studiengang aus einer Vielzahl von Studienfächern kombiniert werden. Entweder wählt man zum Bachelorfach (90 ECTS) noch ein zweites Hauptfach (60 ECTS) oder zwei Nebenfächer (jeweils 30 ECTS).
Das Studium umfasst außerdem eine Abschlussarbeit (10 ECTS) und einen freien Wahlbereich (20 ECTS). Der Arbeitsumfang insgesamt entspricht dem eines Ein-Fach-Studiengangs.
Die beteiligten Studienfächer im Kombi-Bachelor finden Sie in der Liste der BA-Kombinationsfächer (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Einen vertieften Einblick in das geisteswissenschaftliche Bachelor-Studium vermittelt die Info-Broschüre Bachelor of Arts (B.A.) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Freiwillige Praktika ergänzen häufig das Studium, um sowohl verschiedene Berufsfelder zu erkunden als auch praktische Kompetenzen zu erwerben und das theoretische Wissen anzuwenden.
Studienplan
Der Studienverlauf sieht in den beiden ersten Semestern Einführungen in das Privatrecht und das Öffentliche Recht vor, die so auch im Staatsexamens-Studiengang Rechtswissenschaft belegt werden müssten. Zusätzlich erfolgen Einführungen in die Informatik sowie in die Softwareentwicklung und die Programmierung. Vorlesungen zur „Digitalisierung des Rechts“ und über „Logik für Juristen“ runden das Angebot ab.
In der Mittelphase des Studiums sind Vorlesungen im Privatrecht und im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene vorgesehen, die ebenfalls im Staatsexamens-Studiengang Rechtswissenschaft verortet sind. Außerdem wird die Ausbildung in Rechtsinformatik fortgesetzt. Der Schwerpunkt liegt in der Vermittlung der Grundkonzepte von Data Science und Big Data. In praktischen Übungen lernen die Studierenden die Architektur und die Einsatzmöglichkeiten wissensbasierter Systeme im juristischen Bereich kennen. Ferner wird der Einsatz von Datenbanksystemen erläutert.
In den letzten Semestern erfolgen speziell angebotene Vorlesungen in den Modulen „Public Digital Law“ und „Private Digital Law“, welche die Studierenden auf die Anfertigung der Bachelor-Arbeit vorbereiten.
Modulübersicht
Praktikum
Ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen des Studiums ist nicht vorgesehen, allerdings kann ein freiwilliges Praktikum absolviert werden.
Voraussetzungen
| NC / Auswahlverfahren | nein |
| Voranmeldeverfahren | nein |
| Eignungsverfahren/-prüfung | nein |
| Einstufungstest | nein |
| Fachspezifische Sprachanforderungen | nein |
| Deutsch-Sprachnachweis bei Studierenden mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigung | ja |
| Sonstige Anforderungen | nein/ja |
Verbindliche Auskünfte und aktuelle Informationen finden Sie in der Kurzübersicht (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) der Studierendenkanzlei oder in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
Details Voraussetzungen
NC / Auswahlverfahren
Fachspezifische Sprachanforderungen
Sprachempfehlungen
Kein muss, aber man sollte xxx …
Zulassung für Internationals
Zugang, Bewerbung und Einschreibung
Foto ©iStock.com/mixetto Studienberatung
Fachstudienberatung
Fragen zum Studieninhalt, zu den fachlichen Voraussetzungen und der konkreten Gestaltung des Studiums beantwortet Ihnen die
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Studium – von der Studienentscheidung und Zulassung über den Studienverlauf bis hin zum erfolgreichen Abschluss.
Falls erforderlich, vermittelt die ZSB an die entsprechenden Kontaktpersonen weiter.