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Studiengang: Deutsches Recht und Rechtsvergleichung LL.M.

  • Rechtswissenschaft

Unser einjähriger LL.M. vermittelt internationalen Jurist:innen fundierte Grundlagen des deutschen und europäischen Rechts und führt zugleich systematisch in die Methodik des rechtsvergleichenden Forschens ein. In einem eng betreuten Umfeld entwickeln die Studierenden – entsprechend ihren individuellen Interessensschwerpunkten – ihr eigenes Forschungsprofil und werden gezielt auf akademische Karrieren in Deutschland und Europa, Tätigkeiten in Think Tanks sowie juristische Arbeit im internationalen Kontext vorbereitet.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Studienform
Vollzeit
Regelstudienzeit / ECTS
2 Semester (60 ECTS)
Zulassung
Zulassungsbeschränkung (NC),
Eignungsverfahren
Studienbeginn
Zum Wintersemester
Unterrichtssprache
Deutsch, Englisch

Studienprofil

Das Programm kombiniert eine fundierte Ausbildung im deutschen und europäischen Recht mit einer vertieften Einführung in rechtsvergleichende Methoden. Das Programm verbindet drei zentrale Schwerpunkte:

  1. Vertiefte Kenntnisse im deutschen und europäischen Recht erwerben: Die Studierenden wählen – entsprechend ihren individuellen Interessensgebieten – Lehrveranstaltungen aus dem breiten Kursangebot der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg. Dadurch erwerben sie fundierte systematische Kenntnisse des deutschen Rechts in genau den Bereichen, die für ihre spätere Forschung oder berufliche Orientierung relevant sind. Ergänzend besteht die Möglichkeit, kostenlose Deutschkurse zu besuchen, um die eigene Sprachkompetenz weiter auszubauen.
  2. Rechtsvergleichung theoretisch erlernen und praktisch anwenden: Zusätzlich lernen die Studierenden die Grundlagen und Vorgehensweisen des rechtsvergleichenden Forschens. Diese Methodik wird nicht nur theoretisch vermittelt, sondern schrittweise praktisch eingeübt: In Seminaren und kleineren Forschungsformaten erarbeiten die Studierenden eigene rechtsvergleichende Fragestellungen, präsentieren erste Befunde und vertiefen das Gelernte in Seminar- und Hausarbeiten. Die eigene heimische Rechtsordnung dient dabei häufig als Ausgangspunkt.
  3. Wissenschaftliche Vertiefung und Masterarbeit: Zum Abschluss des Programms bearbeiten die Studierenden ein größeres eigenes Forschungsprojekt: ihre Masterarbeit. Dafür lernen sie zunächst die zentralen Standards juristischer Forschung in Deutschland kennen – von Recherchetechniken über wissenschaftliche Argumentationsweisen bis hin zu Zitier- und Gliederungsregeln. Auf dieser Grundlage setzen sie ihr Projekt selbstständig um und verfassen eine Masterarbeit, deren Schwerpunkt auf der rechtsvergleichenden Untersuchung einer juristischen Fragestellung liegt. Die Arbeit bildet den fachlichen Höhepunkt des Programms und vertieft die methodischen Kenntnisse des rechtsvergleichenden Forschens.

Passt dieser Studiengang zu mir?

Dieser LL.M.-Studiengang richtet sich an Studierende, die ein Interesse am deutschen und europäischen Recht haben und sich vertieft mit einer neuen Rechtsordnung auseinandersetzen möchten. Angesprochen sind insbesondere Personen, die Freude an analytischem Arbeiten haben, unterschiedliche Rechtssysteme vergleichen möchten und juristische Fragestellungen auch aus anderen Perspektiven betrachten wollen.

Der Studiengang ist besonders geeignet für Studierende, die

  • bereits über einen juristischen Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands verfügen,
  • ihre Kenntnisse im deutschen und europäischen Recht gezielt und systematisch vertiefen möchten,
  • die Grundlagen und Arbeitsweisen rechtsvergleichender Forschung sowohl theoretisch als auch praktisch erlernen wollen, und
  • eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in Betracht ziehen, einschließlich der Möglichkeit, im Anschluss eine Promotion in Deutschland oder Europa aufzunehmen.

Was sind die Besonderheiten dieses Studiengangs?

Unser LL.M. richtet sich speziell an internationale Jurist:innen und bietet eine Kombination, die man so nur selten findet:

  1. Individuelle Vertiefung im deutschen und europäischen Recht
    Die Studierenden stellen sich ihr Studium selbst zusammen und wählen die Rechtsgebiete, die sie wirklich interessieren – zum Beispiel Privatrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht oder Europarecht. So bauen sie sich genau das Fachwissen auf, das sie für ihre weitere Forschung oder berufliche Zukunft brauchen.
  2. Systematische Ausbildung in rechtsvergleichender Methodik
    Die Studierenden lernen von Grund auf, wie rechtsvergleichende Forschung funktioniert: theoretisch fundiert und praktisch eingeübt in Seminaren, Präsentationen und kleineren Forschungsformaten.
  3. Wissenschaftliches Arbeiten nach deutschen Standards
    Die Studierenden lernen, wie juristische Forschung in Deutschland funktioniert: Recherche, Argumentation, Zitierweise, Struktur. Dieses Wissen setzen sie direkt in ihrer Masterarbeit um, in der sie eine Fragestellung rechtsvergleichend untersuchen und damit ihr eigenes Forschungsprojekt realisieren.
  4. Kleine Gruppe, enge Betreuung
    Sie studieren in einer kleinen, internationalen Kohorte und profitieren von einem direkten Austausch mit Lehrenden. So bekommen sie Feedback, Orientierung und Unterstützung in einem Umfeld, das echte akademische Entwicklung ermöglicht.
  5. Keine Studiengebühren & kostenlose Deutschkurse
    Das Studium ist gebührenfrei und die Studierenden können parallel ihre Sprachkenntnisse durch kostenlose Deutschkurse weiter ausbauen.
  6. Ideale Vorbereitung auf eine Promotion
    Durch die Kombination aus fachlicher Vertiefung, methodischem Training und eigenem Forschungsprojekt schafft das Programm hervorragende Voraussetzungen für eine spätere Promotion in Deutschland oder Europa.

Was kann ich damit machen?

  1. Der LL.M. als Sprungbrett für eine Promotion
    Das Programm vermittelt zielgenau die fachlichen und methodischen Grundlagen, die für eine weiterführende wissenschaftliche Qualifikation im Anschluss an das Programm erforderlich sind. Durch die vertiefte Auseinandersetzung mit deutschem und europäischem Recht sowie die systematische Ausbildung in rechtsvergleichender Forschung werden die Studierenden gezielt darauf vorbereitet, eine Promotion oder andere weiterführende Forschungsvorhaben an Universitäten in Deutschland oder in Europa aufzunehmen.
  2. Tätigkeiten in internationalen oder europäischen Kontexten
    Ein vertieftes Verständnis unterschiedlicher Rechtsordnungen eröffnet außerdem vielfältige berufliche Perspektiven in internationalen Organisationen, europäischen Institutionen, NGOs, Think Tanks sowie in international ausgerichteten Kanzleien und Unternehmen.

Regensburg als Studienstadt

Warum lohnt sich ein Studium in Regensburg?

Aufbau des Studiums

Struktur des Studiengangs

Der LL.M. Deutsches Recht und Rechtsvergleichung ist als einjähriges Vollzeitstudium aufgebaut und kombiniert Grundlagenvermittlung, methodische Ausbildung und ein eigenständiges Forschungsprojekt.

Zu Beginn erwerben die Studierenden einen systematischen Gesamtüberblick über das deutsche Recht und vertiefen anschließend ein Rechtsgebiet im deutschen oder europäischen Recht entsprechend ihrem Interessenschwerpunkt. Zusätzlich erhalten sie eine methodische Schulung im rechtsvergleichenden Arbeiten, die sowohl theoretisch vermittelt als auch in kleineren Formaten praktisch angewendet wird. Im Sommersemester steht die Masterarbeit im Mittelpunkt, in der eine rechtsvergleichende Fragestellung eigenständig untersucht wird.

Modulübersicht

Der LL.M. gliedert sich in drei Module.

  1. Modul: Deutsches Recht in vergleichender Perspektive (20 LP)
    Das erste Modul bietet zunächst eine Einführung in das deutsche Rechtssystem und vermittelt überblicksartig dessen zentrale Strukturen und Rechtsgebiete. Darauf aufbauend wählen die Studierenden – entsprechend ihrem individuellen Interessenschwerpunkt – Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Angebot der Juristischen Fakultät, etwa im deutschen Zivilrecht, öffentlichem Recht, Strafrecht oder Europarecht. So vertiefen sie ein ausgewähltes Rechtsgebiet des deutschen oder europäischen Rechts systematisch. Abgerundet wird das Modul durch eine vergleichende Übung, in der die Studierenden erste Erfahrungen im rechtsvergleichenden Arbeiten machen.
  2. Modul: Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Auslandsrechtskunde (20 LP)
    Dieses Modul vermittelt die Methoden und theoretischen Grundlagen des rechtsvergleichenden Forschens. Die erlernten Methoden werden in Seminaren und kleineren Forschungsformaten unmittelbar praktisch angewendet. Ergänzend belegen sie insgesamt zwei Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Fremdsprachen – etwa einen Deutschkurs – oder Einführungen in andere Rechtsordnungen, um entweder ihre sprachlichen Kompetenzen zu erweitern oder ihren rechtsvergleichenden Horizont gezielt zu verbreitern.
  3. Modul: Abschlussmodul – Masterarbeit (20 LP)
    Das Abschlussmodul dient der Durchführung eines eigenständigen rechtsvergleichenden Forschungsprojekts. Die Studierenden erwerben zunächst Kenntnisse über die Standards juristischer Forschung in Deutschland und setzen diese anschließend direkt bei der Ausarbeitung ihrer Masterarbeit um.

Die Masterarbeit bildet den wissenschaftlichen Abschluss des Programms und ermöglicht die vertiefte Untersuchung einer rechtsvergleichenden Fragestellung.

Internationalisierung

Der LL.M. richtet sich an internationale Jurist:innen und ist darauf ausgelegt, unterschiedliche rechtliche Hintergründe zusammenzuführen. Die Lehrveranstaltungen erleichtern den Einstieg in das deutsche und europäische Recht, knüpfen an die bisherigen Erfahrungen der Studierenden an und schaffen damit einen idealen Rahmen für eine weiterführende akademische Qualifizierung im internationalen Kontext.

Die internationale Zusammensetzung der Gruppe fördert einen fachlichen Austausch, der den rechtsvergleichenden Ansatz des Programms wesentlich bereichert. Fremdsprachenkurse sowie Kurse zu anderen Rechtsordnungen unterstützen zusätzlich den Ausbau sprachlicher und interkultureller Kompetenzen.

Voraussetzungen

NC / Auswahlverfahrenja
Voranmeldeverfahrenja
Eignungsverfahren/-prüfungja
Einstufungstest nein 
Fachspezifische Sprachanforderungenja
Deutsch-Sprachnachweis bei Studierenden mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungja
Sonstige Anforderungennein 

Verbindliche Auskünfte und aktuelle Informationen finden Sie in der Kurzübersicht (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) der Studierendenkanzlei oder in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

Details Voraussetzungen

Hinweis: 
Kann zum Bewerbungszeitpunkt das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden, so kann der Nachweis über die Qualifikation hilfsweise durch einen aktuellen beglaubigten Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 210 LP erbracht werden; dieser Nachweis muss die sich aus den bisherigen Leistungen ergebende vorläufige Prüfungsgesamtnote ausweisen.

NC / Auswahlverfahren

Juristischer Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss in einem Land außerhalb Deutschlands mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit (240 ECTS) mit mindestens der Note 2,5; die Umrechnung erfolgt nach der modifizierten bayerischen Formel.

Eignungsverfahren/-prüfung Projektskizze

Die eingereichte Projektskizze von höchstens 5.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) muss die Prüfungskommission überzeugen. Darin soll ein Vorhaben für die Gestaltung des Masterstudiums einschließlich der thematischen Ausrichtung der Masterarbeit skizziert werden, das an der Universität Regensburg realisierbar ist, und es soll dargelegt werden, wie sich dieses Vorhaben in die bisherige und geplante akademische und berufliche Entwicklung einfügt.    

Fachspezifische Sprachanforderungen

Bewerber und Bewerberinnen, die den Masterstudiengang „German and Comparative Law“ studieren möchten und ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer englischsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen einen Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau C1 GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) erbringen. Von diesem gesonderten Nachweis entbunden sind Bewerber oder Bewerberinnen, die einen Studienabschluss an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und den oben genannten geforderten Sprachnachweis bereits im Zusammenhang mit diesem Abschluss nachgewiesen haben. Der Nachweis ist spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen.

Achtung: Mit der Annahme des Studienangebotes geben die Bewerber und Bewerberinnen eine Erklärung ab, mit der sie sich verpflichten, sich bis zum Studienbeginn passive Kenntnisse der jeweils anderen als der Unterrichtssprache des gewählten Studiengangs in Wort und Schrift auf einem Niveau entsprechend B2 GER anzueignen.

Zulassung für Internationals

Bewerber oder Bewerberinnen, die den Masterstudiengang „Deutsches Recht und Rechtsvergleichung“ studieren möchten und ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen einen gesonderten Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von DSH-2 oder einen gleichwertigen Sprachnachweis erbringen. Von diesem gesonderten Nachweis entbunden sind Bewerber oder Bewerberinnen, die einen Studienabschluss an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und den oben genannten geforderten Sprachnachweis bereits im Zusammenhang mit diesem Abschluss nachgewiesen haben. Der Nachweis ist spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen.  

Studienberatung

Fachstudienberatung

Fragen zum Studieninhalt, den fachlichen Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren sowie der konkreten Gestaltung des Studiums beantwortet Ihnen die

Fachstudienberatung 

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Studium – von der Studienentscheidung, über den Studienverlauf bis hin zum erfolgreichen Abschluss.

Falls erforderlich, vermittelt die ZSB an die entsprechenden Kontaktpersonen weiter.

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Termine für Studieninteressierte

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