Können Menschen mit Behinderungen Kinder erziehen? Ja, natürlich - der Staat muss Ihnen nur die dafür erforderliche Unterstützung ermöglichen. Das ergibt sich aus Art. 23 der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Vorgaben jüngst in seinem Urteil in der Sache Á.F.L./Island aufgegriffen. Das Urteil illustriert eindrücklich, wie hoch die Anforderungen an die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen sind und wie sorgfältig ein Staat die Situation des Kindes und mögliche Alternativen im konkreten Fall überprüfen muss, bevor ein Entzug des Sorgerechts zum Schutz des Kindeswohls in Betracht kommt.
Teresa Kellner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl, hat das Urteil für die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht zusammengefasst und übersetzt. Mit einer Anmerkung von Robert Uerpmann-Wittzack ist es in FamRZ 2025, 1795-1798, erschienen.
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