”Inklusive Verwaltung – Der vorübergehende Seitenwechsel aus der Privatwirtschaft in den Staatsdienst“ (externer Link, öffnet neues Fenster) betrifft ein Austauschprogramm, das die Bundesregierung bis heute betreibt. Danach können Mitarbeiter aus Verbänden, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen in Ministerien wie Beamte tätig werden. Das geschieht auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift. Professor Hartmann misst das Programm an den Vorgaben des Grundgesetzes, insbesondere am Rechtsstaatsprinzip. Er macht einen Vorschlag, wie das verfassungsrechtlich zu erreichende „rechtsstaatliche Neutralitätsniveau“ bestimmt werden kann. Die Monographie ist aus einem Vortrag hervorgegangen, den Hartmann als Mitglied im Jungen Kolleg der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste gehalten hat. Sie ist inzwischen für alle im „open access“ dauerhaft frei zugänglich.
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Ansprechperson: Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia)
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