Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) verändert sowohl die juristische Praxis als auch die rechtswissenschaftliche Ausbildung grundlegend. Aktuelle Entscheidungen verdeutlichen die Spannweite rechtlicher Fragen von anwaltlicher Sorgfaltspflicht über richterliche Entscheidungsfindung bis hin zum Verwaltungshandeln. Zugleich stellt sich für das rechtswissenschaftliche Studium die Frage, ob und inwieweit der Einsatz von KI-Tools bei Haus- und Seminararbeiten zulässig ist, ohne den Eigenleistungsgrundsatz zu verletzen. Der Aufsatz „Künstliche Intelligenz in rechtswissenschaftlichem Studium und juristischer Praxis“ (externer Link, öffnet neues Fenster) im Dezemberheft der JURA verknüpft diese Perspektiven, analysiert berufs- und prüfungsrechtliche Rahmenbedingungen, entwickelt Leitlinien und zeigt, wie die Ausbildung künftige Juristinnen und Juristen auf einen verantwortungsvollen KI-Einsatz in ihrer späteren Praxis vorbereiten kann. Den Beitrag hat Professor Hartmann gemeinsam mit Professor Möslein aus Marburg, ebenfalls Mitherausgeber der JURA, verfasst.
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