Neue Veröffentlichung:
Kritische Anmerkung von Prof. Dr. Servatius zur Rechtsprechung des BGH im Rahmen der Diesel-Abgas-Fälle
Im Urteil vom 08.12.2020 (VI ZR 244/20, ZIP 2021, 84) führte der BGH aus, dass nach Veröffentlichung der Ad hoc-Mitteilung am 22.9.2015 kein sittenwidriges Verhalten der VW AG mehr vorliege. Konsequenterweise hätten Besitzer der mit dem Motor EA 189 versehenen Kfz keine Ansprüche gegen die VW AG aus § 826 BGB, wenn der Erwerb nach diesem Zeitpunkt erfolgte. Hierzu äußert sich Prof. Dr. Servatius in einer Anmerkung, die in der Zeitschrift EWiR (Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht) 2021, 139 erschienen ist, kritisch.