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Aktuelles: Ab 2025: Direktvergabe bis zu 100.000 € netto möglich

Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz verabschiedet. Hierin finden sich neue Vergabegrenzen, die ab 2025 für Beschaffungen aus Landesmitteln gelten.

10. Januar 2025, von Annika Schuppe

Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz verabschiedet. Hierin finden sich neue Vergabegrenzen, die ab 2025 für Beschaffungen aus Landesmitteln gelten. Künftig wird an der Universität die Direktvergabe bis zu einem Betrag von 100.000 € netto möglich sein (vorher: 25.000 €).

Um die richtige Mittelverwendung und Finanzierung sicherzustellen, wird jedoch weiterhin dringend empfohlen, ab 5.000 € einen Beschaffungsantrag zu stellen. Ab 25.000 € ist dieser künftig verpflichtend. Das Einholen von Vergleichsangeboten wird aber zum größten Teil entfallen.

Bitte beachten Sie, dass die neuen Grenzen ausschließlich für Landesmittel gelten, die Direktvergabegrenze bei EU/Bund liegt nach wie vor bei 1.000 €. Näheres finden Sie in unseren neuen Formularen und der Handreichung zur Beschaffung.

Bei Fragen können Sie das Referat Einkauf auch jederzeit direkt kontaktieren.  

Zwei Studierende sehen sich ein Formular für einen BAföG-Antrag an Foto: UR/Julia Dragan
Studierende mit BAföG-Antrag

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Referat IV/2

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