Die Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2023, die bis Ende 2025 in nationales Recht umzusetzen ist, wurde zu einem späteren Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren um Regelungen ergänzt, die neue digitale Kreditprodukte (sog. „buy now, pay later“-BNPL) erfassen sollen. Diese Regelungen sind allerdings in der deutschen Fassung der Richtlinie so weit gefasst, dass der Wortlaut den Rechnungskauf erfassen und in den Anwendungsbereich der Richtlinienregeln einbeziehen kann. Prof. Herresthal zeigt in einem ausführlichen Beitrag in der ZIP 2024, 2961-2973, dass die zutreffende Auslegung der Richtlinie den Rechnungskauf im Regelfall gerade nicht erfasst und dies vom deutschen Gesetzgeber daher auch nicht in der Umsetzung der Richtlinienregeln vorgesehen sein muss.