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Aktuelles: Gesetzesberatung in Windeseile: Maßstab des innerparlamentarischen Übermaßverbots

12. Juli 2024, von Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia)

  • Rechtswissenschaft

Dass Gesetzesinitiativen innerhalb kürzester Zeit beraten und beschlossen werden, ist weder neu noch selten. Die Häufigkeit (vermeintlich) dringlicher Entwürfe und deren schneller Beratung hat jedoch merklich zugenommen. Als das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag Anfang Juli 2023 untersagte, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und anderer Gesetze auf die Tagesordnung zu setzen, war das Echo groß. Denn bis dahin hatte das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die innerparlamentarischen Beratungsabläufe stets Zurückhaltung geübt und dem Bundestag weitreichende Spielräume mit Blick auf die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens eingeräumt. In einem Aufsatz, der in Heft 7 der Niedersächsischen Verwaltungsblätter erschienen ist, behandeln Professor Hartmann und Simon Marx, ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Osnabrück, die Frage, wie der Konflikt zwischen dem freien Mandat der Abgeordneten und dem daraus folgenden Recht, sich mit einer Gesetzesvorlage hinlänglich zu befassen, einerseits und dem Recht des Parlaments, über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens autonom entscheiden zu können, andererseits nach niedersächsischem Verfassungsrecht zu bewältigen ist. Die Lösung liegt im innerparlamentarischen Übermaßverbot. Der Beitrag gründet auf einem Gutachten, um das die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hartmann gebeten hatte. Vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist in diesem Zusammenhang ein Normenkontrollverfahren anhängig. Erfahren Sie hier mehr. (externer Link, öffnet neues Fenster)

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Ansprechperson: Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia)
E-Mail: lehrstuhl.hartmann@ur.de

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