Die Niedersächsische Verfassung erlaubt dem Landtag eine zügige Gesetzesberatung nur, wenn sie gründlich erfolgt und die Beteiligungsrechte der oppositionellen Abgeordneten beachtet werden (s. Hartmann/Marx, Mindestberatungsdauer parlamentarischer Gesetze: Vorgaben der Niedersächsischen Landesverfassung, NdsVBl. 2024, S. 199–205). Diese Anforderungen der Niedersächsischen Verfassung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und dem dazugehörigen Begleitgesetz verfehlt. Denn die beschleunigte Beratung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und zum Haushaltsbegleitgesetz im Haushaltsausschuss zwischen dem 19.04.2023 und dem 26.04.2023 hat das Plenum nicht durch eine der Ausschussberatung gleichende Verhandlung entschleunigt, sondern den Abgeordneten der parlamentarischen Opposition eine ausreichende Beteiligung verwehrt. Das haben Professor Hartmann und Simon Marx, ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Osnabrück, im aktuellen Heft 8 der Niedersächsischen Verwaltungsblätter zu zeigen versucht. Der Beitrag gründet auf einem Gutachten, um das die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hartmann gebeten hatte. Vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist in diesem Zusammenhang ein Normenkontrollverfahren anhängig. Klicken Sie auf den Link und erfahren Sie mehr (externer Link, öffnet neues Fenster)!
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