Im Rahmen der an der Jan-Długosz-Universität in Częstochowa ausgerichteten internationalen Konferenz „zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Aspekte der Anwendung künstlicher Intelligenz“ hielt Tabea Bauermeister einen Vortrag zu Deepfakes, in dem sie den deutsche Persönlichkeitsschutz einerseits und DSGVO sowie KI-VO andererseits einander gegenüberstellte.