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Aktuelles: Bestellung von Herrn Prof. Kingreen zum stellvertretenden unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle nach § 131 SGB V

Amtsübernahme durch Prof. Kingreen

22. März 2022, von Petra Bettinger

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Prof. Kingreen ist vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene zum stellvertretenden unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle nach § 131 SGB V bestellt worden. Die Schiedsstelle muss entscheiden, wenn sich die Vertragsparteien ganz oder teilweise nicht über den von ihnen abzuschließenden Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung verständigen können. In diesem Rahmenvertrag müssen etwa Datenübermittlungs- und Auskunftspflichten sowie die Übermittlung von Preis- und Produktangaben für die Abrechnung von Fertigarzneimitteln durch die pharmazeutischen Unternehmer geregelt werden.  

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