Ekkehard Schumann wurde am 28. Dezember 1931 in Leipzig geboren, wo er 1950 an der humanistischen Thomasschule das Abitur mit Bestnote ablegte. Die Aufnahme des Studiums an der Leipziger Universität wurde ihm gleichwohl versagt, da er gegenüber „besser Qualifizierten“ – gemeint waren Träger von SED- oder FDJ-Abzeichen – zurückzustehen hatte. Ekkehard Schumann gehörte bereits während seiner Schulzeit einer Widerstandsgruppe der Jungen Gemeinde der Evangelischen Kirche an. Ihr blieb er verbunden, nachdem er an der Westberliner Freien Universität das Studium der Philosophie, Altphilologie und Germanistik aufgenommen hatte. 1951 verbreitete er als junger Student vor dem Leipziger Hauptbahnhof gegen das kommunistische Regime gerichtete Flugblätter und wurde festgenommen, gefoltert und schließlich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, "Boykotthetze“ getrieben und „durch Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes gefährdet zu haben“. Nach eineinhalbjähriger politischer Gefangenschaft – davon sechs Monate in Isolationseinzelhaft der Stasi – wurden Ekkehard Schumann und weitere Gefangene von Mitgliedern des „Befreiungskomitees für die Opfer Totalitärer Willkür“ unter Vorlage geschickt gefälschter Entlassungspapiere befreit (vgl. zum Ganzen Ekkehard Schumann, Zeugnis des Widerstands, Der Monat 1953, S. 454 ff.). Die Flucht nach Westberlin endete glücklich. Die Gefahr einer Entführung durch Agenten des MfS machte es ihm dennoch unmöglich, an die FU zurückzukehren, und führte ihn nach München an die LMU.
Das Erlebte war für Ekkehard Schumann Anlass, sich hochschulpolitisch zu engagieren und das Studium der Rechtswissenschaft aufzunehmen. In der Vorlesung begeisterte Leo Rosenberg ihn für das Prozessrecht. Nach Studienaufenthalten in Zürich, London und Ann Arbor und im Anschluss an die Erste juristische Staatsprüfung wurde er wissenschaftlicher Assistent von Rudolf Pohle in München, mit dem er die Leipziger Herkunft teilte. Die Doktoranden Ekkehard Schuman, Roman Herzog und Andreas Heldrich verband in diesen Jahren die Referendar- und Assistentenzeit und intensiver wissenschaftlicher Austausch. Auf die Promotion 1961 folgte 1967 die Habilitation mit einer Schrift zum Thema „Prozessrecht und Methode“ für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie. Im unmittelbaren Anschluss wurde Ekkehard Schumann auf den Lehrstuhl für Prozessrecht und Bürgerliches Recht an der neu gegründeten Universität Regensburg berufen. Auch dort blieb er sich als „homo politicus“ (Max Stadler) treu.
Hervorhebung verdienen seine Tätigkeit als Landesvorsitzender des Hochschulverbandes und seine jahrzehntelange Mitgliedschaft im Bayerischen Senat, einem bis 1999 neben dem Bayerischen Landtag an der Landesgesetzgebung beteiligten Organ der Volksvertretung. Für sein politisches Engagement wurde Schumann mit dem Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland 1. Klasse und der Medaille der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet. 1996 verlieh ihm die Universität Athen die Ehrendoktorwürde. Ekkehard Schumann war durch seinen Lehrer Rudolf Pohle in den wissenschaftlichen Austausch mit den griechischen Kollegen hineingewachsen und hatte ihn über Jahrzehnte fortgeführt und gepflegt. Als Hochschullehrer betreute er rund 80 Doktorandinnen und Doktoranden und verstand es, Wissenschaft und Praxis auf vielfältige Weise miteinander zu verbinden. Er war Strafverteidiger und Schiedsrichter. In zahlreichen Verfahren stand er dem Bayerischen Senat als Berater und Prozessvertreter zur Seite; eine jahrzehntelange Zusammenarbeit verbindet ihn mit namhaften Münchener Kanzleien.
Unserer Fakultät hielt Ekkehard Schumann trotz ehrenvoller Rufe an die Universitäten Hamburg und Augsburg bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2000 die Treue und versah für sie 1969/70 das Amt des Dekans in schwierigen Jahren, die von studentischen Unruhen geprägt waren.
Ekkehard Schumann zählt zu den bedeutenden und einflussreichen Rechtsgelehrten der Gegenwart. Die zu seinem 70. Geburtstag 2001 von Peter Gottwald und Herbert Roth herausgegebene Festschrift weist ihn als Prozessualisten mit national wie international größtem Ansehen aus. Zu den auffälligsten Kennzeichen seiner Arbeit zählt sicherlich die Verbindung des Zivilprozessrechts mit dem Verfassungsrecht. Den Kompetenzkonflikt zwischen Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit, den Ekkehard Schumann zum Thema seiner Dissertation gemacht hatte, löst das Bundesverfassungsgericht bekanntlich bis heute anhand der „Schumann’schen Formel“. Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums dieser Formel haben unsere Fakultät und die Regensburger Juristische Studiengesellschaft Ekkehard Schumann 2013 mit einem wissenschaftlichen Symposium geehrt, an dem über 150 Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland teilnahmen.
Mit seiner jahrzehntelangen Mitarbeit am Stein/Jonas, dem Flaggschiff der Kommentarliteratur zum deutschen Zivilprozessrecht, hat er weitere Maßstäbe gesetzt. Als bis heute „unerreicht“ (Herbert Roth) muss seine „Einleitung“ zur 20. Auflage des Großkommentars aus dem Jahr 1979 gelten, mit der sich Ekkehard Schumann schon in frühen Jahren als der prozessuale Virtuose zwischen Tradition und Moderne ausgewiesen hatte, der er bis zu seinem Tode geblieben ist. Der Schaffensdrang und die Schaffenskraft des „Emeriten aus Lappersdorf“, wie er sich scherzhaft selbst gerne nannte, blieb ungebrochen, im Zivilprozessrecht gibt es kaum eine Grundfrage, der er sich nicht schon gewidmet hätte.
Die Fakultätspolitik zu verfolgen und an den aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen Anteil zu nehmen, war für Ekkehard Schumann ebenso selbstverständlich. Eine Fakultätsveranstaltung, eine Examensfeier oder ein Professorium in seiner Abwesenheit mag es in den vergangenen Jahren durchaus gegeben haben, aber sicher nicht ohne einen guten Grund. Doch konnte man Anzeichen dafür, auf die Tagespolitik an der Fakultät Einfluss nehmen zu wollen, bei Ekkehard Schumann vergeblich suchen. Es war stattdessen seine offene, zugewandte und humorvolle Art, die ihn als Ansprechpartner und verlässlichen Ratgeber auszeichneten und für die er in seinem Kollegenkreis großes Ansehen genoss. Auch den Regensburger Studenten ist er als Veranstalter regelmäßiger Seminare weiterhin bestens bekannt gewesen. Seine Offenheit gegenüber den technischen Entwicklungen und sein Selbstverständnis, mit ihnen Schritt halten zu wollen, zeigen sich nicht zuletzt in seinen Lehrveranstaltungen, etwa zur Digitalisierung in der Justiz. Nicht rückblickend, sondern zukunftsgerichtet waren auch seine stark nachgefragten Seminare zum nationalsozialistischen Unrecht.
Ganz besonders lag Ekkehard Schumann aber der intensive fachliche und persönliche Austausch am Herzen. Den Rahmen hierfür bildeten regelmäßige und nicht selten auf seine Initiative hin stattfindende Abendessen beim „Lieblingsitaliener“ mit Familienangehörigen und Freunden und mit Kollegen und seinen Mitarbeitern. Dabei war es nicht zuletzt seiner integrativen Persönlichkeit zuzuschreiben, dass sich die an die Fakultät neu berufenen Kolleginnen und Kollegen in Regensburg rasch aufgenommen fühlen. Und es waren vor allem diese Zusammenkünfte, durch die wir neben dem Wissenschaftler und Hochschullehrer auch den Menschen Ekkehard Schumann kennenlernen durften. Besonders dafür sind wir ihm dankbar.
Michael Heese und Tonio Walter zum 90. Geburtstag von Prof. Dr. Dr h.c. Ekkehard Schumann in JZ 2022, 27 (leicht gekürzt und angepasst durch Petra Fexer)