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Aktuelles: Neuerscheinung: Herresthal, Kommentierung der §§ 358-361 BGB im Staudinger BGB-Kommentar

24. März 2026, von Prof. Dr. Carsten Herresthal

Staudinger goes online first …!  Prof Dr Carsten Herresthal kommentiert die §§ 358-361 BGB im Staudinger BGB-Kommentar (verbundene Verträge, zusammenhängende Verträge, über 350 Print-Seiten). Die Neukommentierung ist nun nachgerade tagesaktuell online first erschienen. 

Die verbundenen Verträge führten früher ein Nischendasein, sind aber im Zuge der Diesel-Abgas-Streitigkeiten „aufgeblüht“ und mittlerweile ein etabliertes Instrument bei dem Versuch, sich mittelbar von einem unliebsam gewordenen finanzierten Vertrag zu lösen. Entsprechend umfangreich ist die jüngere Rechtsprechung zu den §§ 358-361 BGB. 

Die Aktualisierung der Kommentierung umfasst

  • natürlich bereits die zahlreichen geplanten Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 (Richtlinie EU 2223/2225), die im November 2026 in Kraft treten werden/müssen, diese Änderungen wurden umfassend eingearbeitet (schon heute lesen, was morgen gilt);
  • eine ausführliche Kritik an der jüngsten EuGH-Entscheidung v. 30.10.2025- C-143/23 zur Höhe des Wertersatzes beim Widerruf verbundener Verträge;
  • die Anforderungen an die ordnungsgemäße Belehrung bei verbundenen Verträgen wie auch die Rechtsfolgen ihres Widerrufs, insbesondere beim Widerruf von Kfz-Darlehen;
  • eine ausführliche Darstellung der umstrittenen örtliche Zuständigkeit für die Klage auf Rückabwicklung verbundener Verträge und
  • eine Neukommentierung des § 361 BGB (Umgehungsverbot) mit Schwerpunkten auf der tatsächlichen Reichweite des Umgehungsverbotes und auf dem Ausschluss weiterer Ansprüche.
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