Staudinger goes online first …! Prof Dr Carsten Herresthal kommentiert die §§ 358-361 BGB im Staudinger BGB-Kommentar (verbundene Verträge, zusammenhängende Verträge, über 350 Print-Seiten). Die Neukommentierung ist nun nachgerade tagesaktuell online first erschienen.
Die verbundenen Verträge führten früher ein Nischendasein, sind aber im Zuge der Diesel-Abgas-Streitigkeiten „aufgeblüht“ und mittlerweile ein etabliertes Instrument bei dem Versuch, sich mittelbar von einem unliebsam gewordenen finanzierten Vertrag zu lösen. Entsprechend umfangreich ist die jüngere Rechtsprechung zu den §§ 358-361 BGB.
Die Aktualisierung der Kommentierung umfasst
- natürlich bereits die zahlreichen geplanten Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 (Richtlinie EU 2223/2225), die im November 2026 in Kraft treten werden/müssen, diese Änderungen wurden umfassend eingearbeitet (schon heute lesen, was morgen gilt);
- eine ausführliche Kritik an der jüngsten EuGH-Entscheidung v. 30.10.2025- C-143/23 zur Höhe des Wertersatzes beim Widerruf verbundener Verträge;
- die Anforderungen an die ordnungsgemäße Belehrung bei verbundenen Verträgen wie auch die Rechtsfolgen ihres Widerrufs, insbesondere beim Widerruf von Kfz-Darlehen;
- eine ausführliche Darstellung der umstrittenen örtliche Zuständigkeit für die Klage auf Rückabwicklung verbundener Verträge und
- eine Neukommentierung des § 361 BGB (Umgehungsverbot) mit Schwerpunkten auf der tatsächlichen Reichweite des Umgehungsverbotes und auf dem Ausschluss weiterer Ansprüche.