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Aktuelles: Änderung der LPO I

25. Juli 2025, von Astrid Haid

Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die LPO I geändert wurde. 

Wichtig für Sie ist vor allem §29 zur Zulassungsarbeit, der um eine Bemerkung zum Einsatz von KI erweitert wurde: „4Die Stellen der Arbeit, die unter dem Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, müssen in jedem einzelnen Fall unter Angabe des verwendeten technischen Hilfsmittels dokumentiert werden. 5Der Umfang dieses Einsatzes und die Art der Dokumentation richten sich nach den jeweiligen fachspezifischen Anforderungen."  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I-29 (externer Link, öffnet neues Fenster)

Sie müssen dies in Ihrer Arbeit berücksichtigen und dafür auch Ihre eidesstattliche Erklärung entsprechend anpassen. Sie finden die neue Formulierung hier. (externer Link, öffnet neues Fenster)

Beachten Sie bitte auch die Abgabetermine, jeweils zum 25. Juli bzw. 1. Februar eines Jahres. 

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