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Aktuelles: Außer Spesen nichts gewesen, NJW 2020, 2779

27. März 2026, von Prof. Dr. Michael Heese

Außer Spesen nichts gewesen - Der Dieselskandal, das Deliktsrecht und der Bundesgerichtshof, NJW 2020, 2779

Der VI. Zivilsenat des BGH hat sich mehrfach zur deliktischen Haftung der Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung positioniert. Obschon seine klaren Feststellungen zur Haftung dem Grunde nach im Ausgangspunkt zu begrüßen sind, muss eine Bilanz doch insgesamt kritisch ausfallen. Mit der Anwendung der Vorteilsausgleichung in Kombination mit der Versagung von Deliktszinsen hat der Senat Wesen und Funktion des Strafschadensersatzes sowie zentrale Wertungen des geltenden Zivilrechts verkannt und sich in Widerspruch zur Rechtsprechung anderer Zivilsenate gesetzt. Sein Bekenntnis zur Präventionsfunktion des Haftungsrechts bleibt ein Lippenbekenntnis. Heese NJW 2020, 2779 (externer Link, öffnet neues Fenster).

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