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Aktuelles: Zur Veröffentlichung (oberster) gerichtlicher Entscheidungen, JZ 2021, 665

27. März 2026, von Prof. Dr. Michael Heese

Die praktisch uneingeschränkte Pflicht des Staates zur Veröffentlichung der Entscheidungen seiner (obersten) Gerichte, JZ 2021, 665

Der Staat ist von Verfassungs wegen zur lückenlosen und ungekürzten Veröffentlichung der Entscheidungen seiner Gerichte verpflichtet. Eine Entscheidung muss hierzu nicht besonders „veröffentlichungswürdig“ sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach überwiegender Auffassung zwar die Anonymisierung persönlicher Angaben und Umstände erforderlich machen. Weitergehende Schwärzungen von Sachverhalt oder Entscheidungsgründen lassen sich mit den Persönlichkeitsrechten der Beteiligten dagegen typischerweise nicht begründen. An einem unlängst gescheiterten Versuch, die Veröffentlichung zweier BGH-Entscheidungen unter Berufung auf den Ehrschutz in größtmöglichem Umfang zu verhindern, lassen sich diese Grundsätze und einige verfahrensrechtliche Besonderheiten veranschaulichen. Und im Hinblick auf die noch immer bruchstückhafte Veröffentlichung der Entscheidungen der Instanzgerichtsbarkeit ist festzustellen: Entscheidungsöffentlichkeit ist ein Reformthema für das digitale Zeitalter. Heese, Die praktisch uneingeschränkte Pflicht des Staates zur Veröffentlichung der Entscheidungen seiner (obersten) Gerichte – Zu OLG Karlsruhe v. 22.12.2020 – 6 VA 24/20, JZ 2021, 665 (externer Link, öffnet neues Fenster)

Vgl. weiterführend Heese, Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Zeitalter der Digitalisierung – Entwicklungsstand und Entwicklungsdefizite einer Funktionsbedingung des modernen Rechtsstaats, in: Althammer/Schärtl, Dogmatik als Fundament für Forschung und Lehre, Festschrift für Herbert Roth zum 70. Geburtstag (externer Link, öffnet neues Fenster), 2021, S. 283-340. Auszug aus der Abhandlung: Einleitung - Kernthesen - Regelungsvorschlag (externer Link, öffnet neues Fenster).  Zum Thema auch eingehend Hamann, Der blinde Fleck der deutschen Rechtswissenschaft – Zur digitalen Verfügbarkeit instanzgerichtlicher Rechtsprechung, JZ 2021, 656 (externer Link, öffnet neues Fenster) und Hamann, Transparenz der Justiz, Stagnation seit 50 Jahren, LTO v. 2.7.2021 (externer Link, öffnet neues Fenster)

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