Die anspruchsvolle Klausur behandelt Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftung, insbes. die Abgrenzung von Körper- und Eigentumsverletzung bei abgetrennten Körperteilen, die Abgrenzung von Primär- und Folgeschäden, die Haftung bei sog. Schockschäden, die Schadenszurechnung bei sog. Begehrensneurosen und die Voraussetzungen der Hinterbliebenenentschädigung sowie materielle und prozessuale Grundfragen des Fortkommensschadens. Die Aufgabe ist teilweise als Richterfall und teilweise als Anwaltsfall gestaltet und verlangt insoweit neben einer über das unmittelbare Begehren hinausgehenden rechtlichen Würdigung auch Erwägungen zur Zweckmäßigkeit des prozessualen Vorgehens.