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Aktuelles: NJW Editorial 26/2022 – Rom liegt nicht in Karlsruhe

27. März 2026, von Prof. Dr. Michael Heese

Mit seinem VW-Grundsatzurteil (NJW 2020, 1962) wollte der VI. Zivilsenat des BGH die Grundlagen der deliktischen Herstellerhaftung geklärt wissen; von einem Machtwort aus Karlsruhe war die Rede: „Roma locuta, causa finita” (Lorenz NJW 2020, 1924). Doch zeigt sich einmal wieder: Rom liegt nicht in Karlsruhe. Professor Heese im NJW-Editorial Heft 26/2022 (externer Link, öffnet neues Fenster) zum Votum des Generalanwalts am EuGH Athanasios Rantos v. 2.6.2022 (vgl. BeckRS 2022, 12232) und seinen Folgen für abgeschlossene, laufende und neue Verfahren.  

EuGH folgt GA: Mit Urt. v. 21.3.2023 hat sich der EuGH erwartungsgemäß dem GA angeschlossen, vgl. die Pressemitteilung des EuGH (externer Link, öffnet neues Fenster) zu EuGH, Urt. v. 21.3.2023, Rs. C-100/21 (externer Link, öffnet neues Fenster) (Mercedes-Benz AG): Unionsrecht schützt auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs  / Mitgliedstaaten müssen Schadensersatz des Käufers gegen den Hersteller vorsehen / Schadensersatz nach nationalem Recht muss auch bei Anrechnung der Nutzungen in angemessenem Verhältnis zum Schaden stehen.

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