Hard Cases & Great Cases Make Bad Law. Doch auch die schiere Masse gleichgelagerter Fälle hinterlässt Schneisen in der gewohnten Qualität richterlicher Rechtsfindung. Das zeigt sich (abermals) bei der Aufarbeitung des Dieselskandals - findet Michael Heese und fordert eine beherzte Reform der zivilprozessualen Sachaufklärung im NJW-Editorial Heft 3/2022 (externer Link, öffnet neues Fenster).
Im Nachgang interessant: BGH, Beschl. v. 10.1.2023 – VIII ZR 9/21 (externer Link, öffnet neues Fenster), BeckRS 2023, 1723: Mercedes-Benz mit Motor OM 642 und unzulässiger Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) als Sachmangel. Zur auch deliktsrechtlichen Relevanz des Beschluses siehe Rn. 29: „Sollte die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung daher - wie von der Klägerin behauptet - nahezu ausschließlich im Prüfstand die Abgasreinigung verstärkt aktivieren, wäre dieser Umstand grundsätzlich geeignet, um auf eine arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörden und ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein der Beklagten schließen zu lassen“.