Der Dieselskandal hat zwei Individualklagewellen nach sich gezogen, die die Zivilgerichtsbarkeit bundesweit seit Jahren extrem belasten. Die erste Klagewelle bewirkte inzwischen die höchstrichterliche Klärung zentraler Fragen. Die zweite Klagewelle verursacht an den Instanzgerichten einen noch weitaus höheren Aufwand, weil die ihr zugrunde liegenden Sachverhalte bis heute nicht (hinreichend) aufgeklärt sind. Die Möglichkeiten ebenso wie die Grenzen gerichtlicher Sachaufklärung im Zweiparteienprozess stehen im Mittelpunkt des Beitrags; ergänzt wird die Analyse durch Überlegungen zu einem verbesserten System des kollektiven Rechtsschutzes. Heese NJW 2021, 887-893 (externer Link, öffnet neues Fenster).
Im Nachgang interessant:
- 93. Justizministerkonferenz v. 1./2.6.2022, TOP I.6: "Es bedarf Regelungen, die unter Wahrung der Parteirechte eine Konzentration von Beweisaufnahmen ermöglichen, um bei gleichgelagerten Sachverhalten die vielfache Wiederholung von Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten zu vermeiden." Dazu, dass das richtig ist und wie das konkret aussehen könnte: Heese NJW 2021, 887, 892 f.
- Horn/Rieder, Mehr kollektiven Rechtsschutz wagen?, ZPO-Blog v. 3.6.2022: "Darüber hinaus kommt eine Bündelung paralleler Einzelverfahren über Gerichtsbezirksgrenzen hinweg vergleichbar mit der Multidistrict Litigation in den USA in Betracht (vgl. Heese, NJW 2021, 887, Rn. 33 ff.). Eine solche Bündelung hätte den Vorteil, dass auch die Ergebnisse einer Beweisaufnahme für eine Vielzahl an Klägern verwertet werden könnten."
- Antrag der Fraktion der CDU/CSU v. 7.2.2023: "Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren schaffen", BT-Drucks. 20/5560: "Um die Funktionsfähigkeit der Ziviljustiz zu erhalten, besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. [...] Ferner sind Regelungen zu schaffen, [...] die eine [...] Übertragung in einzelnen Massenverfahren durchgeführter Beweisaufnahmen auf andere Verfahren des gesamten Massenkomplexes zulassen.