Wiederaufnahme: Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge – Ein Streifzug durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich im Mai 2020 erstmals mit einer gegen die Volkswagen AG erhobenen Klage öffentlich befassen. Der Beitrag knüpft an die Ausführungen des Verfassers in NJW 2019, 257 (externer Link, öffnet neues Fenster) zur „Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge“ an und behandelt schwerpunktmäßig die seither ergangene und inzwischen umfangreiche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. Nach ganz überwiegender Auffassung haftet die Volkswagen AG den Käufern dem Grunde nach aus § 826 BGB auf Schadensersatz. Die Gegenansicht, die sowohl den Haftungsgrund als auch den Fortbestand des Schadens bestreitet, überzeugt nicht. Heese JZ 2020, 178 (externer Link, öffnet neues Fenster).