Das Bundesverfassungsgericht hat die 5%-Sperrklausel im neuen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Damit war die vom Verein Mehr Demokratie e.V. initiierte Verfassungsbeschwerde, die sich allein gegen die Sperrklausel, nicht aber gegen das neue Wahlrecht im Übrigen gewendet hat, zu 100% erfolgreich. Prof. Dr. Thorsten Kingreen war der Prozessbevollmächtigte der erfolgreichen 4242 Beschwerdeführenden. Nähere Informationen finden auf der Website des Vereins (externer Link, öffnet neues Fenster).
Aktuelles: Bundesverfassungsgericht erklärt 5%-Sperrklausel im neuen Wahlgesetz für verfassungswidrig
Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht
31. Juli 2024, von Petra Bettinger
- Rechtswissenschaft
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