Ist es Studierenden möglich, KI in Prüfungen zu verwenden, hat dies weitreichende Auswirkungen. Nicht nur die Bewertung der Prüfungsleistungen, sondern auch die Konzeption der Lehrveranstaltung muss daran ausgerichtet werden, wobei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind:
Zunächst ist sicherzustellen, dass grundlegende Prinzipien wie Chancengerechtigkeit und Transparenz gewahrt bleiben (siehe hier (externer Link, öffnet neues Fenster)).
Chancengleichheit
Auch mit neuen technischen Möglichkeiten gelten weiterhin die Prinzipien der Fairness und Chancengerechtigkeit. Beispielsweise darf die Nutzung eines (besseren) KI-Tools keinen wesentlichen Einfluss auf die zu erbringende Prüfungsleistung haben. Die Prüfung muss deshalb so konzipiert werden, dass für alle Studierenden vergleichbare Prüfungsbedingungen bestehen.
Transparenz
In der Lehrveranstaltung ist rechtzeitig zu informieren, ob und zu welchen Zwecken die Nutzung von KI in der Prüfung als Hilfsmittel erlaubt ist und wie die Nutzung zu dokumentieren ist. Für die Erstellung einer lehrveranstaltungsspezifischen Regelung empfiehlt sich die Nutzung des KI-Policy-Generator (externer Link, öffnet neues Fenster) der Universität Bamberg. Zudem sollten der Sinn von Regeln und Verboten sowie die möglichen Folgen bei Verstößen erläutert werden. Diese können von Punktabzug oder Nichtbestehen der Prüfung bis zur Versagung weiterer Prüfungsversuche und damit zur Exmatrikulation bei wiederholter oder schwerwiegender Täuschung reichen.
Darüber hinaus kommt dem Nachweis der erworbenen Kompetenzen und damit der Feststellung der Eigenleistung der Studierenden zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund gilt es bei der Konzeption der Lehrveranstaltung die Frage zu klären, welche Lernziele und Kompetenzen im Mittelpunkt der eigenen Veranstaltung stehen sollen.
Dabei ist zu prüfen, ob der Einsatz von KI die Erreichung der Lernziele unterstützen kann oder ob bestimmte Kompetenzen gezielt ohne KI erlernt und nachgewiesen werden müssen. Während KI-Anwendungen beispielsweise beim kritischen Umgang mit Informationen oder bei kreativen Prozessen als didaktisches Hilfsmittel sinnvoll integriert werden können, gibt es andere Fähigkeiten und Kompetenzen, insbesondere Basiskompetenzen, die auch zukünftig eigenständig (ohne KI-Unterstützung) zu erlernen sind. Lehrende müssen daher die Lernziele ihrer Veranstaltung reflektieren und gegebenenfalls präziser definieren sowie die Lehrveranstaltung und das Prüfungsformat konsequent daran ausrichten.
Ziel bleibt ein „constructive alignment“ (Biggs & Tang, 2011) zwischen angestrebten Lernzielen, darauf ausgerichteten Lehr- und Lernaktivitäten sowie geeigneten Prüfungsformaten (siehe hierzu auch Constructive Alignment | Lehrblick - ZHW Uni Regensburg (externer Link, öffnet neues Fenster)).
Implikationen für Prüfungsformen
Die zentrale Herausforderung für Lehrende besteht somit darin, zu entscheiden, ob die Erreichung der Lernziele durch den Einsatz von KI unterstützt oder beeinträchtigt wird. Sofern Studierende eine Kompetenz auch ohne KI beherrschen müssen, können nur überwachte Prüfungsformate eingesetzt werden, da nur so ein rechtmäßiges chancengerechtes Prüfungsumfeld gewährleistet werden kann, das zu sinnvollen und validen Prüfungsergebnissen führt.