Kann ein bewusster KI-Einsatz den Kompetenzerwerb fördern, sollten Lehrveranstaltung und Prüfungsleistung so gestaltet werden, dass der Einsatz von KI gezielt integriert und reflektiert wird. Daraus folgt, dass die Bewertung der Eigenleistung nicht ausschließlich auf das Endergebnis (z. B. eine Abschlussarbeit) fokussieren sollte, sondern in stärkerem Maße den gesamten Entstehungsprozess berücksichtigen muss.
Ein generelles KI-Nutzungsverbot birgt erhebliche Risiken, da KI-generierte Inhalte mit (Plagiats-)Software nicht zuverlässig und rechtssicher erkennbar sind (siehe Video zu KI-Detektoren der TU Darmstadt (externer Link, öffnet neues Fenster)).
Damit verbunden ist die Gefahr, dass wissenschaftliche Integrität – etwa durch den unzulässigen Einsatz nicht zugelassener Hilfsmittel – gefährdet wird. Um unbeaufsichtigte Prüfungsformate dennoch sinnvoll einzusetzen, stehen Lehrenden verschiedene Strategien zur Verfügung:
KI-Nutzung unter Dokumentationspflicht erlauben
- Studierende dürfen KI nutzen, müssen dies jedoch transparent machen und den Einsatz vollständig und nachvollziehbar dokumentieren. Das Ausmaß der Dokumentationspflicht kann unter Nutzung des KI-Policy-Generator individuell definiert werden.
- Studierende übernehmen die Verantwortung für alle KI-generierten Ergebnisse.
- Lehrende sollten Erwartungen und Regeln hinsichtlich der KI-Nutzung transparent darlegen, damit Studierende sich beim KI-Einsatz sicher fühlen.
Schriftliche und mündliche Prüfungsanteile verknüpfen
- Eine weitere Möglichkeit für unbeaufsichtigte Prüfungsformen besteht darin, sie durch mündliche Aufgaben zu ergänzen (Hanke, 2023). Ein Beispiel wäre die Verteidigung einer Abschlussarbeit oder die Durchführung eines Begleitreferats zu einer Haus- bzw. Seminararbeit, welche zuvor lediglich schriftlich zur Bewertung eingereicht wurden.
- Im mündlichen Teil können Studierende, die sich ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt haben, zeigen, dass sie ein tiefes Verständnis erworben haben.
- Allerdings erfordert dieser Ansatz ausreichend Personalkapazität seitens der Lehrenden sowie ggfs. Anpassungen der Prüfungs- und Studienordnungen.