Was ist unter „Künstlicher Intelligenz“ zu verstehen?
Das Europäische Parlament (externer Link, öffnet neues Fenster) definiert Künstliche Intelligenz als „[…] die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. […] KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten.“
Im Kontext dieses Leitfadens ist unser Verständnis von Künstlicher Intelligenz, dass computergestützte Systeme Aufgaben übernehmen, die üblicherweise menschliche Intelligenz erfordern – etwa das Verstehen, Verarbeiten und Generieren von Texten, das Erkennen von Mustern oder das Treffen von (vorläufigen) Entscheidungen.
Entsprechend bezieht sich dieser Leitfaden insbesondere auf die Nutzung von generativer KI, also Tools, die neue Inhalte wie Texte, Bilder, Code oder Sprache erzeugen können (vgl. Kalota, 2024).
Diese Fähigkeiten erlangen KI-Systeme durch das Training auf umfangreichen, von Menschen erzeugten Daten. Dazu zählen auch die Eingaben der Nutzenden in das KI-System, etwa Prompts oder Dateiuploads. Deshalb ist es entscheidend, ausschließlich datenschutz- und urheberrechtlich unbedenkliche Inhalte in KI-Systeme einzuspeisen (vgl. Einhaltung des Datenschutzes und Einhaltung von Urheberrecht), da diese Informationen potenziell zur (Weiter-)Entwicklung neuer Modelle herangezogen werden können.
Beispiele solcher Tools sind:
- Sprachbasierte-KIs wie ChatGPT, Gemini oder Claude,
- Sprach- und Übersetzungsdienste wie DeepL,
- Bild- und Mediengeneratoren wie DALL·E oder Midjourney,
- sowie KI-basierte Assistenzsysteme in Office-Anwendungen wie Microsoft Copilot.