Allgemeine Hinweise
Zielgruppe
Studierende aller Studiengänge (Bachelor, Master, Magister, Staatsexamen)
Eigenverantwortung und rechtliche Rahmenbedingungen bei KI-Nutzung
- Die Verantwortung für den Einsatz von KI-Systemen liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Nutzenden, d.h. sie sind nicht nur für die bei der Nutzung der KI eingegebenen Daten und generierten Inhalte verantwortlich, sondern auch für deren Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung.
- Dies umfasst zum einen die Daten, die über den Prompt eingegeben bzw. die von der KI generiert werden, da diese nicht nur lokal, sondern auch auf dem Server des KI-Betreibers gespeichert, u.U. für Trainingszwecke genutzt und damit verbreitet und vervielfältigt werden können.
- Zum anderen sind auch die Daten bzw. Inhalte gemeint, die der/die Nutzende aus der Kommunikation mit der KI als Ergebnis erstellt und bewusst verbreitet, z. B. den Text einer Mail oder die Hinweise auf der Homepage.
- Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, besteht für die Nutzenden die Pflicht, sich über geltende Regelungen (z.B. Datenschutz, Urheberrecht, KI-Verordnung) zu informieren, die Ergebnisse kritisch zu hinterfragen und den Einsatz kontextgerecht sowie ethisch reflektiert zu gestalten.
- Weiterführende Informationen finden Sie in den Kapiteln Einhaltung des Datenschutzes und Einhaltung von Urheberrecht. Sie helfen, mögliche Unsicherheiten frühzeitig zu klären.
Empfohlene KI-Anwendungen mit vertraglicher Datensicherheit
- Die Verwendung von freien KI-Systemen wie ChatGPT bedeutet, dass die eingegebenen Daten und die generierten Inhalte in der Regel auf Speicher in der Cloud übertragen werden und damit die Nutzung der Inhalt für Dritte, insbesondere auch zum Training der KI-Modelle für Nutzende nicht steuerbar ist.
- Aus diesem Grunde empfiehlt sich die Nutzung der an der UR zur Verfügung stehenden KI (Microsoft Copilot und DeepL im Webeditor), da vertragliche Regelungen mit den Herstellern die Verbreitung und Vervielfältigung einschränken.
- Dabei bleibt die Einhaltung der Datenschutz-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie die Verantwortung der Nutzenden unberührt.
Transparenz- und Kennzeichnungspflicht bei KI-Nutzung
- Die Nutzung von KI-Systemen ist stets transparent zu gestalten. Dies bedeutet, dass der Einsatz von KI bei der Erstellung von Inhalten – unabhängig davon, ob es sich um Texte, Bilder, Audio-, Video- oder andere Formate handelt – offenzulegen ist und KI-generierte Inhalte eindeutig als solche zu kennzeichnen sind.
- Dies umfasst zum einen Inhalte, die vollständig durch eine KI erstellt wurden, und zum anderen Inhalte, die durch eine KI maßgeblich beeinflusst oder ergänzt wurden. Durch diese Kennzeichnung wird deutlich, dass es sich nicht um rein menschlich bzw. selbstständig erstellte Inhalte handelt.
- Die konkrete Ausgestaltung der Transparenzpflicht – beispielsweise in welchem Umfang die Nutzung von KI anzugeben ist – kann je nach Vorgabe des/der jeweiligen Dozierenden oder Verantwortlichen variieren und ist entsprechend zu berücksichtigen.
- Um dieser Transparenzpflicht gerecht zu werden, sind KI-generierte Inhalte vor ihrer Weitergabe oder Veröffentlichung kritisch zu prüfen, korrekt einzuordnen und im jeweiligen Kontext nachvollziehbar zu dokumentieren.
Einsatzmöglichkeiten von generativer KI im Studium
Schreiben und Strukturieren von Arbeiten
- Die KI kann zur Ideenfindung, Gliederung und sprachlichen Unterstützung verwendet werden.
- Beispiel 1: Studierende lassen sich einen Formulierungsvorschlag für die Überleitung zwischen zwei Kapiteln geben und überarbeiten diesen inhaltlich eigenständig.
- Beispiel 2: Studierende nutzen ein KI-Tool, um einzelne Sätze aus einem Textentwurf sprachlich überarbeiten zu lassen, etwa im Hinblick auf Lesbarkeit und die Einhaltung eines wissenschaftlich angemessenen Sprachstils.
- Beispiel 3: Studierende nutzen ein KI-Tool, um die Rechtschreibung und die Grammatik ihres Textes überprüfen zu lassen.
Inhaltszusammenfassungen
- Die KI kann zur Vorbereitung / zum Textverständnis genutzt werden. Verwendet werden dürfen öffentlich zugängliche Texte (z. B. wissenschaftliche Publikationen, Gesetzestexte, andere rechtmäßig zugängliche Inhalte). Texte z.B. aus GRIPS sind zwangsläufig nicht öffentlich und bedürfen für die Zusammenfassung der Erlaubnis ihrer Urheber, da diese gleichzeitig gespeichert und vervielfältigt werden.
- Beispiel: Die KI wird verwendet, um einen englischen öffentlich zugänglichen Fachartikel zusammenfassen zu lassen, bevor man sich detailliert mit dem Originaltext auseinandersetzt. Die Zusammenfassungen sind auf Richtigkeit zur überprüfen.
Übersetzen
- Die KI kann zur Unterstützung beim Lesen fremdsprachiger Literatur eingesetzt werden.
- Beispiel: Studierende nutzen DeepL zur Erstübersetzung eines öffentlich-zugänglichen französischen Forschungsbeitrags und vergleichen den KI-generierten Text mit dem Original.
Erzeugung von Programmcode
- Die KI kann bei der Codeerzeugung und beim Debugging unterstützen.
- Beispiel 1: Studierende lassen sich von Copilot einen Entwurf für eine Python-Funktion schreiben, verstehen aber die Logik und überarbeiten den Code anschließend eigenständig.
- Beispiel 2: Studierende lassen sich zu selbst geschriebenen Code Unit Tests generieren, um ihren Code zu überprüfen. Sie ergänzen diese Tests weiter um relevante Testfälle und Testdaten um sicherzustellen, dass ihr Code gut funktioniert.
Prüfungsvorbereitung
- Die KI kann zur Simulation von Übungsfragen oder zur Wiederholung von Inhalten verwendet werden.
- Beispiel 1: Man lässt sich typische Multiple-Choice-Fragen zu einem Psychologie-Kapitel generieren und nutzt sie zur Selbstüberprüfung.
- Beispiel 2: Studierende können eigene Inhalte in Copilot laden und prüfungsrelevante Fragen simulieren.
Studienorganisation
- Die KI kann bei der Planung von Lernphasen, Priorisierungen und Tagesstrukturen unterstützen.
- Beispiel: Studierende erstellen mithilfe eines KI-Tools einen Lernplan für die Klausurenphase, den sie individuell anpassen.
Lernreflexion durch KI-Impulse
- Die KI kann helfen, die eigene Argumentation oder Struktur zu reflektieren.
- Beispiel: Ein Studierender lässt Copilot die Gliederung seiner Hausarbeit kommentieren und prüft die Nachvollziehbarkeit dieser Kommentare.
Training und Betrieb eigener Sprachmodelle
- Zu Lernzwecken kann ein Studierender ein Sprachmodell auf einem eigenen Rechner lokal trainieren und betreiben, um bspw. Inhaltszusammenfassungen oder Lernhilfen zu generieren. Dies ist zulässig, solange die Autoren der Lerninhalte diese Art der Nutzung nicht ausdrücklich untersagt. Wichtig ist, dass das Modell ausschließlich lokal betrieben wird und keine Übertragung der Daten an externe Server erfolgt, da andernfalls urheberrechtlich geschützte oder vertrauliche Inhalte unzulässig verarbeitet werden könnten (vgl. Einhaltung des Datenschutzes).
- Beispiel: Studierende setzen ein lokal installiertes Sprachmodell (z. B. GPT4All) ein, um Vorlesungsinhalte zusammenfassen zu lassen. Die erzeugten Zusammenfassungen dienen als Grundlage für die Wiederholung der Lerninhalte, werden aber kritisch überprüft und nur für den persönlichen Lerngebrauch genutzt.