Studierende, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, stellen ihren Antrag zur Beantragung der Anerkennung künftig digital bei dem entsprechenden Prüfungssekretariat. Spätestens ab 1. Mai 2026 wird es keine Papieranträge für die Anerkennung von Aulandsleistungen (im Rahmen eines Austauschs) mehr geben. Damit wurde der letzte Schritt des Anerkennungsprozesses digitalisiert und ein universitätsweit einheitlicher und transparenter Prozess geschaffen.
Um den Lucom-Anerkennungsantrag im Prüfungsseketariat zu stellen, müssen Studierende bereits vorab die Genehmigungen der zuständigen Modulverantwortlichen bzw. Fachvertreter/-innen im sog. Lucom-Kursplanungsformular (KPF) einholen. Das erfolgt i.d.R. bereits vor Ausreise bzw. zu Beginn des Auslandssemester, wenn sich vor Ort Kurse ändern.
Nach Rückkehr übertragen die Studierenden die gespeicherten Daten der genehmigten Komponenten aus ihren Kursplanungsformularen in den Anerkennungsantrag, laden ihr Transcript of Records hoch und leiten den Antrag an das für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungssekretariat weiter. Die Bearbeitung des Antrags durch die Prüfungsämter erfolgt direkt im System.
Im Anschluss werden die Leistungen in das Prüfungsverwaltungssystem eingebucht.
Dieser Prozess wurde im Rahmen des Prozessmanagements Verwaltung 4.0 entwickelt (Pilotprozess).
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren:
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Viktoria Schäfer
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