Für eine verbindliche Planung der Anerkennung ist vor dem Auslandsaufenthalt die detaillierte Absprache mit den Modulbeauftragten und der Learning Agreement-Koordinatorin des Instituts unerlässlich.
Welche Schritte grundsätzlich nötig sind, um eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland (s. Kachel “Anerkennung von Leistungen”)zu erreichen, erfahren Sie auf den Seiten des International Office.
Wichtig ist:
Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland können für den Pflicht- oder Wahlbereich anerkannt werden. Für eine Anerkennung im Pflichtbereich ist im Vorfeld eine detaillierte Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit nötig. Für eine Anerkennung im Wahlbereich oder bei den freien Leistungen ist eine solche Überprüfung in der Regel nicht erforderlich.
Empfehlungen zur Anerkennung- Bitte belegen Sie Einführungsvorlesungen und die diese begleitenden Übungen möglichst in Regensburg, da die dort vermittelten Grundlagen im weiteren Verlauf Ihres Studiums hier vorausgesetzt werden.
- Informieren Sie sich anhand der Erfahrungsberichte, die an der Infothek des International Office ausliegen, und durch Nachfrage bei der Learning Agreement-Koordinatorin für Französisch, Italienisch und Spanisch, welche Kurse in der Vergangenheit anerkannt wurden.
- „Kulturwissenschaften“ gibt es in den meisten Universitäten romanischer Länder nicht. Anerkennungen von Kursen in diesem Bereich sind eher möglich, wenn erkennbar ist, dass kulturwissenschaftliche Gegenstände und Methoden behandelt werden. Das ist z.B. bei medien- oder filmwissenschaftlichen Veranstaltungen wahrscheinlicher als bei philologischen oder geschichtswissenschaftlichen.
- Bei komparatistischen Kursen sollten mindestens 60 % des Kursinhalts romanische Gegenstände, d.h. Filme, Bücher etc. betreffen (nachweisbar z.B. über Lektüreliste oder Kursbeschreibung).
- Beachten Sie, dass Konsekutivitätsregelungen auch bei im Ausland erbrachten Leistungen zu berücksichtigen sind; so kann ein Auslandskurs beispielsweise nicht als Hauptseminar anerkannt werden, wenn das dafür vorausgesetzte Proseminar noch nicht belegt wurde.
- Wir raten Ihnen, Hauptseminare in der Teildisziplin, in der Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen wollen, in Regensburg zu belegen, da Sie so bereits mit potentiellen Betreuer/innen in Kontakt treten und evtl. mit der Bachelor-/Master- oder Zulassungsarbeit sogar auf die Hauptseminararbeit aufbauen können.
Konkrete Schritte zur Anerkennung:- Unter den Überschriften Studium in Europa bzw. Studium in Übersee finden Sie auf den Seiten des International Office alle wichtigen und aktuellen Informationen.
- Stellen Sie für die Genehmigung der ausgewählten Kurse möglichst genaue Kursbeschreibungen (Lernergebnisse, Inhalte, Leistungsmessung, Leistungspunkte, Semesterwochenstunden) zusammen.
- Lassen Sie sich auf dem digitalen Kursplanungsformular (International Office, s. Kachel "Schritt für Schritt") die Anerkennung der gewählten Kurse durch die zuständigen Personen des Instituts für Romanistik bestätigen.
- Übertragen Sie die bestätigten Kurse im Studierendenportal MoveOn in das Online-Learning Agreement- Formular OLA und lassen Sie sich Ihre Wahl durch die Learning Agreement-Koordinatorin genehmigen.
- Falls Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes feststellen, dass die gewählten Kurse nicht stattfinden oder Sie die Kurse aus anderen Gründen nicht belegen können, so müssen Sie die Anerkennung der neuen Kurse erneut mit den jeweiligen Fachvertretern / Modulverantwortlichen an der Universität Regensburg (per E-Mail!) abklären.
Die Änderungen melden Sie bitte innerhalb der ersten 5 Wochen nach Studienbeginn an die Learning Agreement-Koordinatorin.
Die Änderungen melden Sie bitte innerhalb der ersten 5 Wochen nach Studienbeginn an die Learning Agreement-Koordinatorin.
Fachverantwortliche für Erasmus-Anerkennungen, Learning Agreement Koordinatorin am Institut für Romanistik
(für die Fächer Französisch, Italienisch, Spanisch):
Ana Javiera Velásquez Weß, PT, Zi. 3.3.64, Tel. 943 5089
Kontakt: romanistik.international(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
UR / Elias Wiedemann