Rechtliche Rahmenbedingungen
Am 24.04.2013 hat der Bayerische Landtag beschlossen, ab dem Wintersemester 2013/14 keine Studienbeiträge mehr zu erheben. Die wegfallenden Studienbeiträge werden in voller Höhe aus staatlichen Mitteln (Studienzuschüsse) kompensiert. Dabei sollen das Ziel die Verbesserung der Studienbedingungen und die Beteiligung der Studierenden beibehalten werden.
Aufgrund von Art. 9 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetztes (BayHIG) und unter Berücksichtigung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 22.07.2024, Az. L.1-H1213.2.4.0/1/5 sind die Studienzuschüsse nun Bestandteil des Hochschulvertrages der Universität Regensburg. Diesbezüglich erfolgte die regulatorische Anpassung der Satzung zur Verwendung und Verteilung der Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen (Studienzuschüsse). (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Weitere durch das Ministerium bereitgestellte rechtliche Informationen erhalten Sie unter:
-> https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-513 (externer Link, öffnet neues Fenster)
→ Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
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