Studiengang: Öffentliches Recht B.A.
- Rechtswissenschaft
Bei geisteswissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) wird häufig eine Kombination von mehreren Studienfächern studiert, in denen verschiedene wissenschaftliche Kompetenzen erworben werden.
Öffentliches Recht ist als zweites Hauptfach oder als Nebenfach studierbar.
Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen.
Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.
Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten.
Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund.
Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Das Wichtigste auf einen Blick
Studienprofil
Passt dieser Studiengang zu mir?
Sie interessieren sich für Jura, möchten aber nicht den klassischen Studiengang "Rechtswissenschaft auf Staatsexamen" (Link auf die Seite Rechtswissenschaft (StEx)) wählen, sondern Kompetenzen im Öffentlichen Recht erwerben, die optimal zum Bachelorfach Politikwissenschaften passen? Dann ist dieses 2. Haupfach bzw. Nebenfach eine perfekte Ergänzung. Andere Bachelorfächer können Sie ebenfalls mit dem Öffentlichen Recht kombinieren.
Das Studium des Öffentlichen Rechts ermöglicht Ihnen, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Erforschen Sie, wie Rechtsregeln in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und im privaten Bereich wirken. Lernen Sie, wie Gesetze entstehen, wer sie umsetzt und wie sie in Gerichtsverfahren angewendet werden. Tauchen Sie im Grundstudium in das spannende Gebiet des Verfassungsrechts ein, das die Grundrechte und Regeln für Staatsorgane umfasst.
Im Fortgeschrittenenstudium entdecken Sie, wie europäische und universelle Menschenrechte den Grundrechtsschutz verstärken oder Sie vertiefen Ihr Rechtsverständnis im Verfassungsrecht oder in den Rechtsgrundlagen (Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie).
Im 2. Hauptfach ergründen sie zudem die rechtliche Einbindung Deutschlands in die Europäische Union und das Recht der internationalen Beziehungen. Alternativ können Sie sich dem Verwaltungsrecht zuwenden und erfahren, wie Behörden handeln und wie man sich gegen Entscheidungen wehren kann. Verstehen Sie, wie das Recht Macht organisiert und begrenzt!
Was sind die Besonderheiten dieses Studiengangs?
Sie erhalten einen guten Einblick in das Öffentliche Recht, das Hoheitsträger wie den Staat organisiert und ihr Verhältnis zueinander und zu Privaten (einzelnen Menschen, Unternehmen und Vereinen) regelt. Wenn Sie Politikwissenschaft studieren, gewinnen Sie damit eine zusätzliche Perspektive auf Ihr Bachelorfach. Unabhängig davon erwerben Sie Kompetenzen, die für viele Berufe essentiell sind und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern.
Was kann ich damit machen?
Ihre Berufsaussichten bestimmen sich nach Ihrem Bachelorfach und ggf. einem späteren Masterstudium. Typische Arbeitsfelder sind Verbände, Politikberatung und Verwaltung. Wenn Sie öffentliches Recht als 2. Hauptfach oder Nebenfach studieren, qualifiziert Sie das nicht für die klassischen juristischen Berufe wie Richterin und Richer oder Anwaltschaft; dafür ist in Deutschland das Jurastudium mit beiden Staatsexamina (Link zum Studiengang) notwendig.
Der Bachelor eröffnet jedoch viele praxisnahe juristische Berufsfelder, oft mit einer wirtschaftlichen oder verwaltungs-orientierten Ausrichtung. Absolventen arbeiten häufig als Wirtschaftsjuristen oder Rechtsberater in Unternehmen, Banken, Versicherungen oder der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise in Bereichen wie dem Bauamt, der Ausländerbehörde oder dem Jugendamt.
Aufbau des Studiums
Struktur des Studiengangs
Sie können Ihr Studium sowohl im Winter-, als auch im Sommersemester aufnehmen.
In den ersten beiden Semestern studieren Sie gemeinsam mit Studierenden des Staatsexamensstudiengangs Grundrechte (im Winter) und Staatsorganisationsrecht (im Sommer). Im Fokus stehen die Verfassungsnormen des Grundgesetzes, die Organisation der Bundesrepublik Deutschland (Gewaltenteilung, Bundesstaatlichkeit) und die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Im Fortgeschrittenenstudium (ab dem 3. Fachsemester) vertiefen Sie Ihre Kompetenzen im Verfassungsrecht und/oder erweitern Ihren Blick auf die geschichtlichen und philosophischen Grundlagen des Rechts, Europarecht sowie internationales Recht.
Im geisteswissenschaftlichen Kombi-Bachelor (B.A.) studieren Sie zwei oder drei Studienfächer nebeneinander. Dabei kann der Studiengang aus einer Vielzahl von Studienfächern kombiniert werden. Entweder wählt man zum Bachelorfach (90 ECTS) noch ein zweites Hauptfach (60 ECTS) oder zwei Nebenfächer (jeweils 30 ECTS).
Das Studium umfasst außerdem eine Abschlussarbeit (10 ECTS) und einen freien Wahlbereich (20 ECTS). Der Arbeitsumfang insgesamt entspricht dem eines Ein-Fach-Studiengangs.
Die beteiligten Studienfächer im Kombi-Bachelor finden Sie in der Liste der BA-Kombinationsfächer (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Einen vertieften Einblick in das geisteswissenschaftliche Bachelor-Studium vermittelt die Info-Broschüre Bachelor of Arts (B.A.) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Modulübersicht
Modulübersicht
Praktikum
Nein, nur im Bachelorfach.
Voraussetzungen
| NC / Auswahlverfahren | nein |
| Voranmeldeverfahren | nein |
| Eignungsverfahren/-prüfung | nein |
| Einstufungstest | nein |
| Fachspezifische Sprachanforderungen | nein |
| Deutsch-Sprachnachweis bei Studierenden mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigung | ja |
| Sonstige Anforderungen | nein |
Verbindliche Auskünfte und aktuelle Informationen finden Sie in der Kurzübersicht (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) der Studierendenkanzlei oder in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
Zugang, Bewerbung und Einschreibung
Foto ©iStock.com/mixetto Studienberatung
Fachstudienberatung
Fragen zum Studieninhalt, zu den fachlichen Voraussetzungen und der konkreten Gestaltung des Studiums beantwortet Ihnen die
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Studium – von der Studienentscheidung und Zulassung über den Studienverlauf bis hin zum erfolgreichen Abschluss.
Falls erforderlich, vermittelt die ZSB an die entsprechenden Kontaktpersonen weiter.