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Studiengang: Human Resource Management LL.M. 

  • Rechtswissenschaft

Das Human Resource Management (HRM) gewinnt als strategischer Wettbewerbsfaktor für Unternehmen mehr und mehr an Bedeutung.

Digitalisierung und Flexibilisierung in der Arbeitswelt, der Einzug künstlicher Intelligenz, demografischer Wandel, sowie fortschreitende Internationalisierung und Globalisierung stellen das Personalwesen vor immer neue Herausforderungen.

Gefragt sind exzellent ausgebildete Personalverantwortliche, die neben fundierten Rechtskenntnissen (vor allem im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Unternehmensrecht) über das für das HRM notwendige betriebswirtschaftliche, pädagogische und psychologische Know-how verfügen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Studienform
Berufsbegleitend
Regelstudienzeit / ECTS
2 Semester (60 ECTS)
Zulassung
Eignungsverfahren
Studienbeginn
Zum Wintersemester

Studienprofil

Das Human Resource Management (HRM) gewinnt als strategischer Wettbewerbsfaktor für Unternehmen mehr und mehr an Bedeutung.

Digitalisierung und Flexibilisierung in der Arbeitswelt, der Einzug künstlicher Intelligenz, demografischer Wandel, sowie fortschreitende Internationalisierung und Globalisierung stellen das Personalwesen vor immer neue Herausforderungen.

Gefragt sind exzellent ausgebildete Personalverantwortliche, die neben fundierten Rechtskenntnissen (vor allem im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Unternehmensrecht) über das für das HRM notwendige betriebswirtschaftliche, pädagogische und psychologische Know-how verfügen.

Der von Wissenschaftlern und Praktikern gemeinsam konzipierte Studiengang „LLM HRM“ kombiniert deshalb wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug.

Er ist speziell auf Juristen zugeschnitten, die im HR-Bereich von Unternehmen, Behörden, Verbänden, Kanzleien oder bei Consultinggesellschaften tätig sind oder die eine solche Tätigkeit anstreben.

Passt dieser Studiengang zu mir?

Der von Wissenschaftlern und Praktikern gemeinsam konzipierte Studiengang „LLM HRM“ kombiniert deshalb wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug.

Er ist speziell auf Juristen zugeschnitten, die im HR-Bereich von Unternehmen, Behörden, Verbänden, Kanzleien oder bei Consultinggesellschaften tätig sind oder die eine solche Tätigkeit anstreben.

Was kann ich damit machen?

Ihre Karrierevorteile:

  • Wissenschaftlich fundierte und an den Erfordernissen der Unternehmenspraxis ausgerichtete Fortbildung
  • Erwerb eines international anerkannten akademischen Mastergrads mit deutschlandweit einzigartiger Spezialisierung („LL.M. HRM“)
  • Exzellente Vermittlung des Fachwissens zur Wahrnehmung von HRM-Funktionen in Unternehmen sowie in der externen Beratung
  • Abrundung der rechts- und organisations-wissenschaftlichen Inhalte durch Module zur Psychologie und Verhaltensökonomie
  • Hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Praxis

Regensburg als Studienstadt

Warum lohnt sich ein Studium in Regensburg?

Aufbau des Studiums

Struktur des Studiengangs

Der Studiengang ist in 9 Lerneinheiten gegliedert. Die Module sind so gestaltet, dass auf der Basis der Vorkenntnisse der Teilnehmer ein einheitliches, anwendungsbezogenes Wissensniveau im Bereich HRM erreicht wird.

Als Lehrmethode steht im ersten Semester die Vorlesung im Vordergrund. Sie eignet sich vorzüglich, um in die theoretischen Grundlagen des HRM einzuführen und sich vertieft den vielfältigen arbeitsrechtlichen Problemen zu widmen, die im Staatsexamensstudiengang nur recht oberflächlich behandelt werden können. Anhand von juristischen Fallstudien, die auch durch externe Referenten mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht auf höchstem Niveau vermittelt werden (u.a. von Richtern des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte), wird den Studierenden die praktische Umsetzung und Anwendung des theoretischen Wissens demonstriert.

In den in vielen Modulen vorgesehenen Übungen erhalten die Studierenden sodann die Gelegenheit, eigene HRM-Konzepte in den nicht juristischen Fächern zu entwickeln und auszuprobieren. In der Masterarbeit sollen Problemfälle aus der Praxis des HRM mit dem in den Vorlesungen und Übungen erworbenen Kenntnissen auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Lehre gelöst werden. Die Teilnehmer zeigen, dass sie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden arbeiten können und über die im Bereich des HRM notwendigen Kenntnisse verfügen.

Studienpläne

Der Studienverlauf sieht im ersten Semester eine intensive Einführung in die Grundlagen des HRM vor. Sodann werden anhand der aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht wichtigsten Arbeitsbedingung, dem Entgelt, alle juristischen und personalwirtschaftlichen Fragen der Gestaltung, Umgestaltung und Verhandlung von Arbeitsbedingungen diskutiert.
Die Perspektive weitet sich, wenn anschließend gesellschaftsrechtliche und konzernarbeitsrechtliche Fragestellungen behandelt werden, die die Grundlage für das Transaktionsarbeitsrecht bilden. Das erste Semester wird mit einem gemischt arbeitsrechtlich-personalwirtschaftlichen Modul abgerundet, das im Zeichen von Arbeitszufriedenheit bei permanentem Wandel steht.

Das zweite Semester beginnt mit den schwierigen Rechtsfragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vor allem bei betrieblich notwendiger Restrukturierung, spannt dann den Bogen über die arbeitsrechtlichen Nachbardisziplinen (Lohn-)Steuer- und Sozialversicherungsrecht und thematisiert schließlich auch das Betriebsrentenrecht. Unter der Überschrift „New Work“ sollen danach die zukünftigen Herausforderungen des HRM erörtert werden, die oft nur schwer von den Mitarbeitern akzeptiert werden. Daher ist es folgerichtig, das letzte Modul mit einer Einheit zum Thema Konflikte und Konfliktmanagement im Betrieb enden zu lassen.

Die Vielfalt der in den Modulen 1-8 behandelten Themen schafft die Grundlage für die Masterarbeit als wissenschaftlich fundierter Abschlussarbeit. Das Thema sollte idealerweise aus der Praxis stammen und Fragestellungen betreffen, mit denen die mit denen die Teilnehmer in ihren Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen konfrontiert sind.

Modulübersicht

Pflichtmodule (44LP)

HRM 01: Grundlagen des HRM (6LP)
HRM 02: Total Compensation (6LP)
HRM 03: Leadership, Performance und Compliance (5LP)
HRM 04: Governance, Matrixorganisationen, Transaktionsarbeitsrecht (6LP)
HRM 05: Gute Arbeit, Work-Life-Balance, Change (5LP)
HRM 06: Trennung und Restrukturierung (6LP)
HRM 07: Steuer- und Sozialversicherungsrecht, betriebl. Altersversorgung (5LP)
HRM 08: New Work (5LP)

Mastermodul (16 LP)

HRM 09: Mastermodul (Masterarbeit 15 LP, Abschlussmodul 1 LP)

Modulhandbuch (externer Link, öffnet neues Fenster)

Exemplarischer Stundenplan

Das Studium beginnt mit einer Einführungswoche von Montag - Freitag (täglich 9:00 - 17:00 Uhr).

Alle folgenden Module finden von Donnerstag bis Samstag (täglich von 9:00 - 17:00 Uhr) statt.

Studiengebühren

Die Studiengebühren betragen insgesamt 12.600,00 Euro.

Die Gebühr ist in zwei gleichen Raten zu je 6.300,00 Euro zu entrichten. Die erste Rate ist mit der Immatrikulation, die zweite Rate ist zum Zeitpunkt der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester fällig.

Bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Masterstudiums besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren.

In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Regensburg enthalten.

Voraussetzungen

NC / Auswahlverfahrennein 
Voranmeldeverfahrennein 
Eignungsverfahren/-prüfung (externer Link, öffnet neues Fenster)ja
Einstufungstest nein 
Fachspezifische Sprachanforderungennein
Deutsch-Sprachnachweis bei Studierenden mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungja
Sonstige Anforderungennein 

Verbindliche Auskünfte und aktuelle Informationen finden Sie in der Kurzübersicht (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) der Studierendenkanzlei oder in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

Details Voraussetzungen

Eignungsverfahren/-prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang sind

  • Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit folgenden Abschlüssen
    • Erstes oder Zweites Juristisches Staatsexamen mit einer Punktzahl von mindestens 5,5 oder
    • erste Juristische Prüfung mit einer Punktzahl von mindestens 5,5 (in der Gesamtnote von Staats- und Universitätsprüfung) oder
    • gleichwertiger Abschluss mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit (über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss)
  • Mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
  • Nachweis der studiengangsspezifischen Eignung in einem Eignungsverfahren

Eignungsverfahren zum Studiengang

Vor der Zulassung wird ein Eignungsverfahren durchgeführt. Damit soll festgestellt werden, ob der Bewerber (m/w/d) über hinreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die einen erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „LLM Human Resource Management“ erwarten lassen. Ergibt sich die Eignung bereits aus den Angaben im Bewerbungsbogen, kann der Bewerber (m/w/d) zugelassen werden. Anderenfalls wird er zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird dem Bewerber (m/w/d) schriftlich mitgeteilt. Bei einer Ablehnung kann es einmal wiederholt werden.

Eignungsverfahren laut Prüfungsordnung  

Studienberatung

Fachstudienberatung

Fragen zum Studieninhalt, den fachlichen Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren sowie der konkreten Gestaltung des Studiums beantwortet Ihnen die

Studiengangsleitung (externer Link, öffnet neues Fenster) 

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Studium – von der Studienentscheidung, über den Studienverlauf bis hin zum erfolgreichen Abschluss.

Falls erforderlich, vermittelt die ZSB an die entsprechenden Kontaktpersonen weiter.

Zentrale Studienberatung

Termine für Studieninteressierte

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