Im Rahmen der von ELSA Passau organisierten Tagung „Recht und Governance von KI im digitalen Raum“ hielt Tabea Bauermeister am 9. Mai einen Vortrag zu „KI im Unionsrecht“. Darin stellte sie mit der KI-VO und dem DMA zwei Rechtsakte aneinander gegenüber, von denen der eine KI explizit adressiert, dabei aber weniger als erwartet regelt, und der andere KI nicht thematisiert, aber doch in vielerlei Hinsicht erfassen kann.