Das Bundeskabinett hat Professor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, am 14. Oktober 2026 in eine neue Pflegestrukturkommission berufen. Die Reformvorschläge der Kommission sollen die Grundlage für die Pflegegesetzgebung des Jahres 2027 bilden.
„Ich freue mich über die Berufung in die Kommission, auch wenn der Zeitplan sehr ambitioniert ist. Aber letztlich fehlt nicht die Erkenntnis über die erheblichen Probleme der Pflege, sondern die Bereitschaft zur politischen Einigung. Ich hoffe, dass die Kommission und ich als Mitglied zu dieser Kompromissfindung etwas beitragen kann,“ so Thorsten Kingreen.
Die Kommission besteht aus 13 Expertinnen und Experten; ihre Aufgabe ist es, Reformvorschläge für eine zielgerechte und finanziell nachhaltige pflegerische Versorgung zu erarbeiten.
Thorsten Kingreen ist seit 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg. Das Kranken- und Pflegeversicherungsrecht gehört seit nunmehr drei Jahrzehnten zu seinen Schwerpunkten in Lehre und Forschung. Er ist ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und war Mitglied mehrerer Expertenkommissionen beim Bundesministerium für Gesundheit, zuletzt in der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (2022-2025).
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Foto: Sebastian Fricke
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Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Regensburg
E-Mail: thorsten.kingreen@ur.de