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Aktuelles: Hinweise zu den geforderten Nachreichungen bei vorl. Immatrikulation

Aufgrund der gehäuften Nachfragen, die immer zu den Nachreichungen bezügl. Englischnachweis und Zeugnis nach Bewerbungsdeadline eintreffen, bitten wir Sie um folgene Beachtung:

23. Juni 2026, von LS Müller

Der Lehrstuhl ist bis August mit der internen Abwicklung des Bewerbungsprozess und anschließend mit der Semestervorbereitung beschäftigt. Die Nachreichung von BA-Zeugnis oder Englischnachweis eilt vorerst nicht. Wir bitten daher mit Nachfragen und Nachreichungen bis nach Vorlesungsbeginn zu warten.*

Mögliches Trouble-Shooting bei Zulassung:

Ihr eingereichtes Bachelorzeugnis wurde nicht anerkannt - mögliche Gründe:

  • Sie haben nur die Bachelorurkunde, nicht das Zeugnis eingereicht
  • eine Ersatzbestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss ist nicht gleichwertig zu ihrem Zeugnis

Ihr Englischnachweis wurde nicht anerkannt - mögliche Gründe:

  • Eine Identifizierung, dass es sich um Ihren Englischnachweis handelt, ist nicht möglich (z.B. Name fehlt)
  • Ein Datum fehlt und wir können das Alter des Nachweises nicht verifizieren
  • Der Englischnachweis ist nicht teil der gelisteten Nachweise, eine nachträgliche Prüfung der Anerkennbarkeit ist möglich

 

*wenn Sie zwischenzeitlich Ihr Bachelorzeugnis erhalten haben, können Sie dieses bei Immatrikulation in SPUR schon hochladen.

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