Direkt zum Inhalt


Wird der Einsatz von KI durch ein Mitglied der Universität Regensburg im Kontext eines der beiden Nutzungsbereiche NB1 oder NB2 als unkritisch und sinnvoll eingeschätzt, sind für den verantwortungsvollen Einsatz von KI nachfolgende Grundsätze und Richtlinien zu beachten.

Die Verwendung von KI mit Blick auf den 3. Nutzungsbereich (NB3) ist an der Universität Regensburg grundsätzlich ausgeschlossen.

Um einen verantwortungsvollen, sicheren und transparenten Umgang mit KI-Systemen im universitären Kontext zu ermöglichen, gelten an der Universität Regensburg folgende rechtliche und institutionelle Vorgaben:

  • Die Nutzung von generativer KI unterliegt bestehenden übergeordneten Regelungen, insbesondere aus dem Prüfungsrecht, Arbeitsrecht, Dienstrecht, Datenschutz, Urheberrecht, Geheimhaltung/Vertraulichkeit sowie der EU KI-Verordnung.
  • Für die Verwendung von KI zur Informationsbeschaffung gelten dieselben Maßstäbe wie für eine dienstliche oder wissenschaftliche Internetrecherche.
  • KI-Systeme dürfen nur überlegt, sorgsam und kritisch eingesetzt werden.

Die Regeln gelten für alle KI-Systeme, unabhängig vom Hersteller oder spezifischen Anwendungsfall. Dazu sind die Lizenzvorgaben, AGB und ggf. Herstellerhinweise zu beachten.

Zu einem überlegten, sorgsamen und kritischen Einsatz von KI gehört, dass die Nutzenden für Eingaben (z. B. Prompts) und Ausgaben (z. B. erzeugte Inhalte wie Texte, Bilder oder Programmcode) voll verantwortlich sind. Hierbei gilt zu beachten:

  • Ab dem Zeitpunkt der Eingabe in das KI-System tragen die Nutzenden die Verantwortung dafür, dass durch ihre Prompts keine Rechte Dritter verletzt und keine vertraulichen, urheberrechtlich geschützten oder personenbezogenen Daten unzulässig an das KI-System übermittelt werden.
  • Ausgaben können ungenau, fehlerhaft oder diskriminierend sein und müssen daher stets kritisch geprüft und mit fachlicher Expertise bewertet werden.
  • Ein- bzw. ausgegebene Inhalte dürfen weder gegen geltendes Recht noch gegen Rechte Dritter (z. B. Lizenz- und Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder Strafrechte) verstoßen.

Eine fahrlässige Nutzung ist umso gravierender, wenn eine KI verwendet wird, die Inhalte speichert und zum Training der KI-Modelle nutzt (vgl. Begriffsverständnis von KI).

Folglich ergeben sich für die Nutzenden v.a. aus der KI-Verordnung Pflichten, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu befassen sowie die Nutzung generativer KI transparent zu machen.

nach oben