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Hinweise

  • Legen Sie die entsprechenden Dokumente der Personalabteilung vor (gerne digital, i.d.R. keine Originale notwendig).
  • Die weiteren zahlungsbegründenden Unterlagen sind nach Prüfung der Einstellbarkeit einzureichen. 

Erforderliche Unterlagen bei: 

Wiedereinstellung nach Unterbrechung

Hinweis zur Abgabefrist:

  • * Die mit einem Stern gekennzeichneten Unterlagen sind nach Möglichkeit 6 Wochen vor dem beantragten Umsetzungszeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen später eingereicht, kann eine Einstellung zum beantragten Termin nicht gewährleistet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen der Vertragsbeginn entsprechend auf ein späteres Datum verschoben werden kann.
  • Alle anderen Dokumente sind spätestens bei Vertragsunterzeichnung einzureichen. 

Neueinstellung

Mit dem Einstellungsantrag vorzulegen:

  • Lebenslauf*
  • Prüfungszeugnis (Master/Diplom/Staatsexamen)*
  • Promotionsurkunde*

Nach Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen bei Neueinstellungen vorzulegen (zahlungsbegründende Unterlagen):

Hinweis zur Abgabefrist:

  • * Die mit einem Stern gekennzeichneten Unterlagen sind nach Möglichkeit 6 Wochen vor dem beantragten Umsetzungszeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen später eingereicht, kann eine Einstellung zum beantragten Termin nicht gewährleistet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen der Vertragsbeginn entsprechend auf ein späteres Datum verschoben werden kann.
  • Alle anderen Dokumente sind spätestens bei Vertragsunterzeichnung einzureichen. 

Wer ist meine Ansprechperson?

Hier finden Sie die für Sie richtige Ansprechperson aus der Personalabteilung.

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