Hinweise
- Legen Sie die entsprechenden Dokumente der Personalabteilung vor (gerne digital, i.d.R. keine Originale notwendig).
- Die weiteren zahlungsbegründenden Unterlagen sind nach Prüfung der Einstellbarkeit einzureichen.
Erforderliche Unterlagen bei:
Wiedereinstellung nach Unterbrechung
- Datenschutzhinweise der Universität Regensburg zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Einstellung/Ernennung und Beschäftigung (Anlage 3a) | PDF*
- Angaben zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht | PDF
- Kontoangabe/Erklärung zum Zahlungsverfahren
- Formularcenter des LfF: Erklärung zum Zahlungsverfahren, Nummer A401 (bitte Formular A401 aufrufen)
- Angaben zum bisherigen Werdegang | PDF*
Nachweise bisheriger Beschäftigungsverhältnisse nach dem Hochschulabschluss (Arbeitszeugnisse/Arbeitsverträge und Bestätigung des Arbeitgebers) – soweit nicht bereits vorgelegt
Bitte beachten: Die Unterlagen sind wichtig für die Vergütung (Festlegung der Stufe).
- Prüfungszeugnis (Master, Diplom, Staatsexamen) – soweit nicht bereits vorgelegt*
- Promotionsurkunde – soweit nicht bereits vorgelegt*
- Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger mit Ausnahme von Staatsangehörigen aus Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz)*
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate bei Vertragsbeginn)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue | PDF*
- Ggf. Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers (zur Vorlage bei der Fakultätsverwaltung)
- ggf. Nachweis nach dem Masernschutzgesetz | PDF* (nur für Beschäftigte der Fakultät für Medizin)
Hinweis zur Abgabefrist:
- * Die mit einem Stern gekennzeichneten Unterlagen sind nach Möglichkeit 6 Wochen vor dem beantragten Umsetzungszeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen später eingereicht, kann eine Einstellung zum beantragten Termin nicht gewährleistet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen der Vertragsbeginn entsprechend auf ein späteres Datum verschoben werden kann.
- Alle anderen Dokumente sind spätestens bei Vertragsunterzeichnung einzureichen.
Neueinstellung
Mit dem Einstellungsantrag vorzulegen:
- Lebenslauf*
- Prüfungszeugnis (Master/Diplom/Staatsexamen)*
- Promotionsurkunde*
Nach Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen bei Neueinstellungen vorzulegen (zahlungsbegründende Unterlagen):
- Personalfragebogen für Beschäftigte der Universität Regensburg | PDF*
- Datenschutzhinweise der Universität Regensburg zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Einstellung/Ernennung und Beschäftigung (Anlage 3a) | PDF
- Angaben zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht | PDF
- Kontoangabe/Erklärung zum Zahlungsverfahren
- Formularcenter des LfF: Erklärung zum Zahlungsverfahren, Nummer A401 (bitte Formular A401 aufrufen)
- Angaben zum bisherigen Werdegang | PDF*
Nachweise bisheriger Beschäftigungsverhältnisse nach dem Hochschulabschluss (Arbeitszeugnisse/Arbeitsverträge und Bestätigung des Arbeitgebers) – soweit nicht bereits vorgelegt
Bitte beachten: Die Unterlagen sind wichtig für die Vergütung (Festlegung der Stufe).
- Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger mit Ausnahme von Staatsangehörigen aus Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz)*
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate bei Vertragsbeginn)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue | PDF*
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation | PDF*
- ggf. Nachweis nach dem Masernschutzgesetz | PDF* (nur für Beschäftigte der Fakultät für Medizin)
- Geburts-/Heiratsurkunde
- ggf. Bestätigung Vorbeschäftigung | PDF (nur bei § 14 Abs. 2 TzBfG-Befristung)*
- Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers (bei Einstellungen während des laufenden Kalenderjahres) – zur Vorlage bei der Fakultätsverwaltung
- ggf. Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse (nur bei priv. Krankenvers.)
- Berücksichtigung von Kindern in der Pflegeversicherung | PDF
- ggf. Geburtsurkunde(n) Kind(er)
- ggf. Antrag auf vermögenswirksame Leistungen
- Formularcenter des LfF: Antrag auf vermögenswirksame Leistungen, Nummer X_Z422 (bitte Formular X_Z422 aufrufen)
Hinweis zur Abgabefrist:
- * Die mit einem Stern gekennzeichneten Unterlagen sind nach Möglichkeit 6 Wochen vor dem beantragten Umsetzungszeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen später eingereicht, kann eine Einstellung zum beantragten Termin nicht gewährleistet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen der Vertragsbeginn entsprechend auf ein späteres Datum verschoben werden kann.
- Alle anderen Dokumente sind spätestens bei Vertragsunterzeichnung einzureichen.